23.06.2026 10:34
Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat auf seinen Sitzungen im Juni insgesamt 18 Rügen ausgesprochen. Des Weiteren wurden 42 Missbilligungen und 40 Hinweise ausgesprochen, wie das Selbstkontrollorgan der Presse am Dienstag in Berlin mitteilte. Zwei Beschwerden wurden zwar als begründet erachtet, erhielten aber keine Maßnahme. 39 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. Bei acht Beschwerden handelte es sich den Angaben nach um Wiederaufnahmen und Einsprüche. Insgesamt behandelte der Presserat 149 Beschwerden.
"Bild.de" und "BZ-Berlin.de" wurden jeweils wegen identischer Artikel über einen Zwischenfall bei einem Flug von besonders gefährdeten Afghanen gerügt, die im Rahmen des deutschen Aufnahmeprogramms über Pakistan ausgeflogen werden sollten. Unter der Überschrift "Afghanen verpassen Flug, weil sie shoppen waren" hieß es fälschlich, ein Ehepaar habe beim Zwischenstopp in Istanbul den Flieger verpasst, weil es die schicken Geschäfte am Terminal aufgesucht und die Uhr aus dem Blick verloren habe.
Der Beschwerdeausschuss wertete die Berichterstattung als schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht gemäß Ziffer 2 des Pressekodex. Zudem korrigierten die Redaktionen die falsche Berichterstattung erst mehrere Tage nach Bekanntwerden des tatsächlichen Sachverhalts. Darin liegt demnach ein schwerer Verstoß gegen das Richtigstellungsgebot nach Ziffer 3 des Pressekodex.
"Bild.de wurde außerdem wegen der Berichterstattung über ein Interview mit US-Präsident Donald Trump gerügt. Die Redaktion habe eine Falschaussage von Trump journalistisch nicht eingeordnet, stellte der Beschwerdeausschuss fest. In dem Interview hatte der US-Präsident behauptet: "Deutschland war faktisch kriminalitätsfrei." Diese falsche Darstellung hätte in dem Artikel eingeordnet werden müssen. Der Beschwerdeausschuss sah darin einen schweren Verstoß gegen die Prinzipien der Wahrhaftigkeit und Sorgfalt (Ziffer 1 und 2 des Pressekodex).
Wegen eines Verstoßes gegen Ziffer 7 des Pressekodex (Trennung von Werbung und Redaktion) wurde die Fernsehzeitschrift "Hörzu" gerügt. Die Programmzeitschrift hatte in einem Artikel über Internet-T berichtet und ein einzelnes Unternehmen und sein Angebot ausführlich vorgestellt. Der Presserat sah darin Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 des Pressekodex. Wegen Schleichwerbung wurden außerdem das Anzeigenblatt "Witten aktuell", "Berliner-Zeitung.de" und "Bild.de", das "Berliner Abendblatt", "KSTA.de", der "Sendlinger Anzeiger" und die "Lippische Wochenzeitung" gerügt.
"Bild.de" wurde vom Deutschen Pressrat insgesamt fünf Mal gerügt, die "Berliner Zeitung" drei Mal.
Der Deutsche Presserat tritt ein für die Belange der Pressefreiheit. Zudem prüft er die von Privatpersonen oder Organisationen eingegangenen Beschwerden gegen die Berichterstattung von Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien in konkreten Einzelfällen. Bei besonders schweren Fehlern spricht der Presserat eine Rüge aus.
ema/dir
Zuerst veröffentlicht 23.06.2026 12:34 Letzte Änderung: 23.06.2026 13:31
Schlagworte: Medien, Presse, Presserat, Medienethik, ema, dir, NEU
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