Fall Ulmen: OLG Hamburg untersagt dem "Spiegel" weitere Textpassagen - epd medien

23.06.2026 13:53

Der Schauspieler Christian Ulmen geht gegen die Berichterstattung des "Spiegel" über Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes gegen ihn vor. Jetzt wurden dem Verlag weitere Textpassagen untersagt.

Hamburg (epd). Das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) hat dem Spiegel-Verlag zusätzliche Textpassagen aus der Berichterstattung über Christian Ulmen untersagt. Danach sei es dem Spiegel-Verlag nun auch verboten, durch die Darstellung in der Berichterstattung "den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau zeigen, hergestellt und/oder verbreitet", teilte das HansOLG am Dienstag in Hamburg mit. (AZ: 7 W 72/26)

Mit seinem Beschluss vom Montag änderte das OLG einen Beschluss der Pressekammer des Landgerichts Hamburg vom 7. Mai teilweise ab. Der Schauspieler und Produzent Ulmen war dort gegen die "Spiegel"-Berichterstattung über Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes gegen ihn vorgegangen (AZ: 324 O 149/26). Gegen den Beschluss des Landgerichts hatte er sofortige Beschwerde eingelegt.

Das HansOLG teilte mit, dass es in Bezug auf die Berichterstattung an einem "Mindestbestand an Beweistatsachen für die in Rede stehenden Verdachtsäußerungen" fehle "und zwar sowohl in Hinblick auf ein Verbreiten als auch hinsichtlich der Herstellung von Deepfake-Videos". Untersagt habe das Gericht zudem Textpassagen, die indirekt aus einer E-Mail von Ulmen an seinen Strafverteidiger zitierten. Im Übrigen habe es die landgerichtliche Entscheidung vom 7. Mai bestätigt.

"Entblößt im Netz"

Der "Spiegel" hatte sich beim Landgericht Hamburg zunächst weitgehend erfolgreich gegen den Antrag auf einstweilige Verfügung von Christian Ulmen gewehrt. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hatte den Antrag von Ulmens Anwälten im Mai in vier von fünf Punkten zurückgewiesen.

Der "Spiegel" hatte am 20. März einen Artikel unter der Überschrift "Entblößt im Netz" und einen nahezu wortgleichen Artikel in seinem Online-Angebot auf "www.spiegel.de" unter der Überschrift "Strafanzeige gegen Christian Ulmen - 'Du hast mich virtuell vergewaltigt'" veröffentlicht. Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes erhob darin schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, unter anderem ging es um pornografische Deepfake-Videos. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Am 27. März hatte Ulmens Anwalt Christian Schertz in einem presserechtlichen Informationsschreiben erklärt, Ulmen habe zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen seien falsch.

ema



Zuerst veröffentlicht 23.06.2026 15:53 Letzte Änderung: 23.06.2026 17:20

Schlagworte: Medien, Justiz, OLG Hamburg, Spiegel, Ulmen, Deepfake Pornos, Fernandes, ema, NEU

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