30.06.2026 14:10
Koblenz (epd). Wenn Eheleute an unterschiedlichen Hauptwohnsitzen gemeldet sind, müssen sie laut einem Gerichtsurteil an beiden Wohnorten Rundfunkbeitrag zahlen. Eine Befreiungsmöglichkeit gebe es nur für Inhaber von Nebenwohnungen, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Rundfunkbeitragspflichtig sei es ohne Belang, ob beide Ehepartner die Hauptwohnungen zu gleichen Teilen bewohnten und einen Haushalt bildeten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (AZ.: 5 K 1369/25.KO)
Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die mit ihrem Ehemann zwei Häuser in unterschiedlichen Gemeinden zu gleichen Teilen bewohnt. Sie ist unter der Adresse eines der Häuser, ihr Mann unter der Adresse des anderen Hauses mit Hauptwohnsitz gemeldet. Beide haben keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz und auch keinen Nebenwohnsitz angemeldet. Der Ehemann zahlt an seinem Hauptwohnsitz Rundfunkbeitrag, die Ehefrau an ihrem nicht.
Nachdem der Südwestrundfunk (SWR) laut Gericht über die Einwohnermeldebehörde Kenntnis vom Hauptwohnsitz der Ehefrau erlangt hatte, meldete er diese Wohnung auf ihren Namen an und forderte den Rundfunkbeitrag ein. Zahlungen blieben aus und die Ehefrau erklärte, die Eheleute zahlten bereits zusammen Rundfunkbeiträge. Außerdem habe sie erklärt, dass ihre Wohnung wie eine Nebenwohnung sei und sie deswegen vom Rundfunkbeitrag befreit werden müsse. Letztendlich klagte sie gegen die Bescheide des SWR.
Das Verwaltungsgericht bezeichnete die Klage als unbegründet. Die Beitragsbescheide seien rechtens und verletzten die Klägerin nicht in ihren Rechten. Entgegen ihrer Argumentation werde die Klägerin nicht doppelt zur Beitragszahlung herangezogen. "Die Klägerin hat nämlich keine Nebenwohnung, sondern ausschließlich eine Hauptwohnung inne", erklärten die Richter. Mehrere Wohnungen, die von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern unterhalten würden, seien gesondert beitragspflichtig, wenn die Wohnungen jeweils auf einen Partner melderechtlich als Hauptwohnung angemeldet seien.
lwd
Zuerst veröffentlicht 30.06.2026 16:10 Letzte Änderung: 01.07.2026 09:49
Schlagworte: Medien, Justiz, Rundfunk, NEU
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