30.06.2026 15:46
Berlin (epd). Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage eines Medienunternehmens mit Verbindungen nach Russland gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen. Die MABB habe dem Unternehmen mit Sitz in Berlin im Februar 2022 zu Recht untersagt, das Fernsehprogramm RT DE (Russia Today auf Deutsch) in Deutschland zu veranstalten, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (VG 32 K 13/23)
Geklagt hatte demnach die 2014 gegründete und inzwischen in Liquidation befindliche RT DE Productions GmbH. Deren Großmuttergesellschaft ist "TV Novosti", ein staatliches Medienunternehmen der Russischen Föderation.
Laut Gericht startete im Dezember 2021 RT DE als Fernsehprogramm über Satellit sowie im Internet. Die MABB untersagte daraufhin dem Unternehmen die weitere Verbreitung des Programms, weil ihm die notwendige Zulassung fehle. Dagegen klagte die RT DE Productions GmbH. Sie machte geltend, nicht sie, sondern ihre Großmuttergesellschaft sei Veranstalterin von RT DE und gestalte das Programm. Sie selbst sei lediglich Produzentin und Zulieferin einzelner Sendungen.
Zur Begründung seiner Entscheidung verwies das Gericht jetzt darauf, dass die Klägerin vor dem Sendestart in öffentlichen Äußerungen mehrfach wie eine Programmveranstalterin aufgetreten sei. Sie habe verlautbaren lassen, dass bei ihr in Deutschland - und nicht in Russland - die redaktionelle Letztverantwortung für die gesendeten Inhalte liege. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.
MABB-Direktorin Eva Flecken begrüßte die Entscheidung. "Die Gesetzeslage ist nicht kompliziert: Wer in Deutschland einen Fernsehsender betreiben will, braucht eine Zulassung", erklärte sie. RT DE habe nie eine Zulassung beantragt, sondern sei einfach auf Sendung gegangen. "Dass unser Vorgehen vom Gericht jetzt auch in der Hauptsache für rechtmäßig erklärt wurde, sehen wir als erfreuliche Bestätigung unserer Arbeit als staatsferne Medienaufsicht", so Flecken.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte bereits im März 2022 einen Eilantrag von RT DE gegen den MABB-Bescheid zurückgewiesen. Im April 2022 hatte die MABB mitgeteilt, dass die Ausstrahlung des Programms eingestellt worden sei. Der medienrechtliche Streit in Deutschland war damals von dem europaweiten Verbot russischer Staatsmedien überlagert worden, das die EU ausgesprochen hatte. Das Verbot dauert wegen des Kriegs gegen die Ukraine weiter an.
lob/rid
Zuerst veröffentlicht 30.06.2026 17:46 Letzte Änderung: 01.07.2026 10:54
Schlagworte: Prozesse, Medien, Russland, NEU
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