02.07.2026 12:17
Berlin (epd). Der Liedermacher und Schauspieler Konstantin Wecker hat sich vor dem Berliner Landgericht erfolgreich gegen einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) gewehrt. Wie Anwälte des 79-Jährigen am Donnerstag in Potsdam mitteilten, erließ das Gericht eine umfassende einstweilige Unterlassungsverfügung gegen den Verlag und drei Redakteure. Das Verbot betreffe insgesamt 26 Passagen aus einem am 29. Mai erschienenen Beitrag der "Süddeutschen Zeitung" mit der Überschrift "Weckers vergessene Frauen". (AZ: 27 O 221/26)
Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte auf Anfrage das nach einer mündlichen Verhandlung am Dienstag ergangene Urteil. Eine schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Weckers Prozessvertreter erklärten, die Richter hätten in der Verhandlung deutlich gemacht, dass sie in den verbotenen Teilen des Berichts einen erheblichen Eingriff in die engste Privatsphäre und die Intimsphäre Weckers sehen. Die Berichterstattung sei nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gedeckt. Sie habe sich auf angebliche Verhaltensweisen Weckers bezogen, die zum Teil bis zu 36 Jahre zurücklägen. Laut Mitteilung der Kanzlei ist Konstantin Wecker "mittlerweile sehr krank".
Die SZ kündigte in einem Bericht in eigener Sache an, wegen der hohen Zahl an Äußerungen und Formulierungen, die vom Gericht beanstandet wurden, "den Beitrag vorübergehend zu depublizieren". Zugleich werde man Berufung gegen das Urteil einlegen. Zuständig wäre dafür in Berlin das Kammergericht.
lob
Zuerst veröffentlicht 02.07.2026 14:17 Letzte Änderung: 02.07.2026 14:32
Schlagworte: Prozesse, Medien, NEU
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