03.07.2026 08:49
Mainz (epd). ZDF-Intendant Norbert Himmler hat Vorwürfe gegen die Dokumentation "Am Puls mit Sarah Tacke - System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?" zurückgewiesen. "Ziel des Films war es nicht, Menschen im Bürgergeldbezug pauschal zu bewerten oder zu stigmatisieren, sondern unterschiedliche Perspektiven und Konfliktlinien sichtbar zu machen und journalistisch einzuordnen", heißt es in einer am Freitag im Internet veröffentlichten Stellungnahme Himmlers. Dazu seien "verschiedene Lebensrealitäten" gezeigt worden.
Gegen die Doku waren beim ZDF-Fernsehrat zahlreiche Programmbeschwerden eingegangen. Der in Berlin ansässige Verein Sanktionsfrei erklärte, die am 14. Mai ausgestrahlte Sendung verstoße "in mehreren Punkten gegen die Anforderungen an sachliche, ausgewogene und diskriminierungsfreie Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk". Sie zeichne ein verzerrtes Bild von Bürgergeldbeziehern und arbeite mit außergewöhnlichen Einzelfällen, ohne diese ausreichend einzuordnen. Der Verein unterstützt Bürgergeldempfänger bei Sanktionen.
Himmler führt in seiner Stellungnahme aus, der Film unterscheide zwischen amtlich belegbaren Zahlen und Erfahrungen aus der Praxis. "Er erhebt nicht den Anspruch, das tatsächliche Ausmaß möglicher Fehlentwicklungen exakt zu beziffern, sondern fragt danach, welche Schwachstellen und Graubereiche sich in der Praxis zeigen."
Eine Einordnung der Verhältnismäßigkeit nehme die Doku ebenfalls vor. So weise Sarah Tacke darauf hin, dass es Belastungen gebe, die für den Staat finanziell deutlich schwerer wögen, etwa Schäden durch Cum-Ex-Geschäfte und Steuerhinterziehung. Die Doku achte außerdem zu jeder Zeit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Insbesondere sei eine umfängliche Anonymisierung der von den Jobcenter-Mitarbeitern besuchten Leistungsempfänger vorgenommen worden, so Himmler.
Sanktionsfrei-Geschäftsführerin Helena Steinhaus bezeichnete Himmlers Stellungnahme auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) als "oberflächlich und ungenügend". Diese setze sich nur teilweise mit den konkreten Beanstandungen auseinander und verteidige vor allem die redaktionelle Konzeption der Dokumentation. Auf zahlreiche Einwände gehe sie "nicht oder nur sehr allgemein ein". Daher werde der Verein den Fernsehrat auffordern, sich mit der Beschwerde zu beschäftigen.
Das Verfahren zu Programmbeschwerden ist in der ZDF-Satzung geregelt. Demnach kann ein Beschwerdeführer binnen Monatsfrist eine Behandlung seiner Beschwerde im Fernsehrat fordern, wenn er mit der Antwort des Intendanten nicht zufrieden ist.
rid
Zuerst veröffentlicht 03.07.2026 10:49 Letzte Änderung: 03.07.2026 13:05
Schlagworte: Medien, Fernsehen, ZDF, Programmbeschwerden, Himmler, rid, NEU
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