14.07.2026 10:34
Berlin (epd). Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat erstmalig Bescheide gegen KI-Angebote von Google und Perplexity erlassen. "Die ZAK stellt dabei die Anwendbarkeit des deutschen Medienrechts auf KI-Suche und KI-Chatbots erstmalig fest", teilten die Medienanstalten am Dienstag in Berlin mit. Die Anbieter können gegen die Bescheide Rechtsmittel einlegen.
Die ZAK ist zuständig für die Zulassung und Kontrolle von bundesweiten privaten Rundfunkveranstaltern und bestimmten Onlinemedien. Ihre Entscheidungen basieren auf dem Medienstaatsvertrag. Mit dem Erlass der Bescheide deklariert sich die ZAK als zuständig für die Kontrolle und Aufsicht der Angebote.
In zwei von den Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) und Berlin-Brandenburg (MABB) geführten Verfahren standen Googles AI Overviews - eine Suchmaschine mit KI-generierten Übersichten - und Perplexity - ein KI-Chatbot mit KI-Nachrichtenseite - im Fokus.
Zur Begründung für die Bescheide hieß es, dass bei der Nutzung von AI Overviews die KI-Antworten als wesentlicher Teil der Ergebnisse dargestellt würden. Die klassische Link-Übersicht werde dadurch gegenüber den als eigenen Inhalten zu bewertenden KI-Antworten schlechter auffindbar dargestellt.
Wenn ein KI-Chatbot Drittinhalte als "Quellen" oder in ganzen Linklisten an die KI-generierten Antworten anfüge, dann bestimme er ebenfalls über die Auffindbarkeit von Drittinhalten. "Diese Funktionalitäten erfüllen die Kriterien eines Medienintermediärs. Sie müssen sich somit an vielfaltssichernden Pflichten messen lassen." Medienintermediäre sind Dienste, die eigene oder fremde Inhalte zusammenfassen, auswählen und allgemein zugänglich präsentieren.
Zuvor hatte sich die Direktorenkonferenz der Medienanstalten für eine eigene Telemedien-Kategorie für KI-Suchmaschinen im Medienstaatsvertrag ausgesprochen. Grundlage dafür war ein Gutachten im Auftrag der Medienanstalten. Darin heißt es, dass KI-generierte Antworten regelmäßig als eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters einzuordnen seien. Deswegen trügen die Suchmaschinen-Anbieter die Verantwortung für den Inhalt der KI-Antwort.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
ema
Zuerst veröffentlicht 14.07.2026 12:34
Schlagworte: Medien, Internet, Recht
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