Bundeskabinett ebnet Weg für Kooperationen im Medienbereich - epd medien

16.07.2026 10:50

Um den Mediensektor zu entlasten, will die Bundesregierung Kooperationen von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern rechtssicher ermöglichen. Ein Beschluss des Bundeskabinetts zur Novelle des Wettbewerbsrechts ebnet hierfür den Weg.

Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch

Berlin (epd). Für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk sollen Kooperationen erleichtert werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwochabend einen Entwurf zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wie die Bundesregierung mitteilte. Darin sind für den Rundfunk Ausnahmen vom Kartellverbot vorgesehen. Die ARD und der Privatmedien-Verband Vaunet begrüßten den Beschluss am Donnerstag.

Ein vom Bundeswirtschaftsministerium im Juni vorgelegter Referentenentwurf enthielt noch keine Sonderregeln für den Rundfunk. Der Bundesrat und die Sender hatten daraufhin Änderungen eingefordert und dies auch mit Kooperationsvorgaben im Ende 2025 novellierten Medienstaatsvertrag begründet. Sie stützten sich außerdem darauf, dass Union und SPD die Bereichsausnahme 2025 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten.

Verweis auf den Medienstaatsvertrag

Das Wirtschaftsministerium verwies nun auf den Medienstaatsvertrag. Demnach seien öffentlich-rechtliche Sender "mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut und zu Einsparungen verpflichtet worden". Kooperationen, die dazu dienten, diesen Auftrag zu erfüllen, seien vom Kartellverbot ausgenommen. Darüber hinaus werde auch für nicht-redaktionelle Kooperationen von Privatsendern das Verbot nicht gelten.

Zudem würden Sanierungsfusionen für Presseverlage erleichtert. Daneben sieht der Entwurf vor, für die Presse verlagswirtschaftliche Kooperationen künftig unbefristet zuzulassen. Die Zusammenarbeit außerhalb des redaktionellen Bereichs war 2017 für eine Dauer von zehn Jahren erleichtert worden.

Weimer: Mehr Spielraum zur Stabilisierung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer (parteilos), erklärte, mit den Anpassungen verschaffe man "Medienunternehmen deutlich mehr Spielraum zur wirtschaftlichen Stabilisierung". Er verwies auf den scharfen Wettbewerbsdruck.

Die ARD bezeichnete den Beschluss des Bundeskabinetts auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) als "essenziellen Schritt, um endlich die notwendige Rechtssicherheit herzustellen für den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Rundfunkanstalten". Vaunet sprach von einer wichtigen Entscheidung "für die wirtschaftliche Zukunft privater Medienunternehmen in Deutschland".

vnn



Zuerst veröffentlicht 16.07.2026 12:50 Letzte Änderung: 16.07.2026 12:52

Schlagworte: Medien, Bundesregierung, NEU

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