23.07.2026 10:38
Brüssel (epd). Die Europäische Kommission hat gegen den US-Technologiekonzern Google wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) Geldbußen von insgesamt 890 Millionen Euro verhängt. Wie ein Sprecher am Donnerstag in Brüssel mitteilte, entfallen 460 Millionen Euro auf die Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche und 430 Millionen Euro auf unzulässige Beschränkungen für App-Entwickler im Google Play Store. Es ist das erste Mal, dass die Kommission eine Strafe gegen Google nach dem DMA verhängt. Gegen die nun erlassenen Entscheidungen kann Google Rechtsmittel einlegen.
Shopping, Hotels, Flüge: Nach Auffassung der Kommission hat Google seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt. Das Unternehmen habe sie prominenter platziert, etwa ganz oben auf der Ergebnisseite oder mithilfe hervorgehobener Darstellungen. Der DMA verbietet sogenannten Gatekeepern, eigene Dienste gegenüber konkurrierenden Angeboten zu bevorzugen.
Zudem habe Google App-Entwickler daran gehindert, Nutzerinnen und Nutzer auf alternative, häufig günstigere Kaufmöglichkeiten außerhalb des Google Play Stores hinzuweisen. Zwar dürfe Google für die Vermittlung neuer Kundinnen und Kunden eine Gebühr verlangen, erklärte die Kommission. Die Höhe der verlangten Gebühren und deren Dauer gingen jedoch über das hinaus, was nach dem DMA zulässig sei.
Die Kommission ordnete an, dass Google die Verstöße innerhalb von 60 Tagen beendet. Andernfalls drohen zusätzlich Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes des Unternehmens.
Google hatte nach Angaben der Kommission bereits Änderungen an der Darstellung eigener Dienste in der Suche sowie an den Regeln für den Google Play Store vorgeschlagen und teilweise getestet. Die Kommission will diese Maßnahmen weiter prüfen und den Dialog mit dem Unternehmen fortsetzen.
Google war im September 2023 als sogenannter Gatekeeper nach dem DMA eingestuft worden. Die Kommission leitete im März 2024 Untersuchungen ein und informierte das Unternehmen im März 2025 über ihre vorläufige Einschätzung, dass Verstöße gegen den DMA festgestellt worden seien.
Die Verwertungsgesellschaft Corint Media begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission. Sie teilte am Donnerstag jedoch mit, dass sie aus ihrer Sicht "hinter den Erwartungen der europäischen und Medien- und Kreativwirtschaft" zurückbleibe. Die zentrale Frage, wie mit Google mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellten Diensten "AI Overviews" und "AI Mode" umzugehen sei, bleibe unbeantwortet. Diese Angebote griffen in besonderem Maße auf Inhalte Dritter zurück und ersetzten zunehmend den Besuch der ursprünglichen Quellen.
Christine Jury Fischer, Geschäftsführerin von Corint Media, sagte, die verhängte Geldbuße sei "gemessen an der wirtschaftlichen Bedeutung des Konzerns homöopathisch". Sie warnte: "Google verwandelt die Suche schrittweise in eine KI-gesteuerte Antwortmaschine, die in erheblichem Umfang auf den geschützten Inhalten Dritter aufbaut und zugleich die Sichtbarkeit dieser Inhalte reduziert. Wenn das offene Internet als Raum des Austauschs und der Information erhalten bleiben soll, müssen die KI-Übersichten nun schnell und wirksam reguliert werden."
Corint Media vertritt Medienunternehmen wie Sat.1, Pro Sieben, RTL, Welt und zahlreiche Verlage
mab/dir
Zuerst veröffentlicht 23.07.2026 12:38 Letzte Änderung: 23.07.2026 16:01
Schlagworte: Medien, Internet, EU, Unternehmen, NEU
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