28.07.2026 14:18
Stuttgart (epd). Wegen wiederholter Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflicht auf Instagram hat die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) gegen eine Stuttgarter Influencerin eine Geldbuße von 36.000 Euro verhängt. Zusammen mit der Verfahrensgebühr und den Auslagen müsse die Influencerin 37.803,50 Euro zahlen, teilte die LFK am Dienstag in Stuttgart mit. Der Bußgeldbescheid sei bestandskräftig.
Die LFK setzt mit dem Bußgeldbescheid einen Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) um. Mit ihren Beauty-, Make-up- und Lifestyle-Inhalten erreicht die Influencerin rund 750.000 Follower. Von Mai bis Juli 2025 war sie mehrere Kooperationen eingegangen, sie bekam für die Bewerbung der jeweiligen Produkte und Unternehmen erhebliche Geld- und Sachleistungen. Die Beiträge waren aber nicht als Werbung gekennzeichnet oder die Kennzeichnung war optisch kaum wahrnehmbar.
Wie die Medienanstalt mitteilte, hatte sie die Influencerin bereits in den Jahren 2020 und 2022 mehrfach auf die medienrechtlichen Vorgaben und die Anforderungen an eine ausreichend deutliche Werbekennzeichnung hingewiesen. Dennoch habe die Frau weiter werbliche Inhalte ohne Kennzeichnung oder mit einer nur schwer erkennbaren Kennzeichnung veröffentlicht.
"Werbung darf nicht erst auf den zweiten Blick als solche erkennbar werden", sagte LFK-Präsident Wolfgang Kreißig. Bei der Bemessung einer Geldbuße sei die hohe Reichweite des Instagram-Angebots berücksichtigt worden ebenso wie die Tatsache, dass die Verstöße sich wiederholt hätten. Die Geldbuße solle sicherstellen, dass sich Verstöße wirtschaftlich nicht lohnen.
Die LFK ist schon in früheren Jahren gegen Influencerinnen vorgegangen, die für Marken geworben haben, ohne dies zu kennzeichnen.
lbw
Zuerst veröffentlicht 28.07.2026 16:18 Letzte Änderung: 28.07.2026 16:29
Schlagworte: Medien, Internet, Social Media, NEU
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