Bundesgerichtshof: Focus-Arztsiegel müssen Arztqualität aufzeigen - epd medien

30.07.2026 09:15

Auf der Suche nach einem guten Arzt sollten Verbraucher den Testsiegeln des Magazins Focus Gesundheit mit Vorsicht begegnen. Denn es handelt sich dem Bundesgerichtshof zufolge um gesundheitsbezogene Werbung.

Karlsruhe (epd). Die vom Burda-Verlag vergebenen Ärzte-Testsiegel "Focus Top Mediziner" und "Focus Empfehlung" müssen für den Verbraucher aussagekräftig sein und dürfen nicht in die Irre führen. Diese Rankings stellen eine gesundheitsbezogene Werbung dar, sodass besonders strenge Anforderungen an die "Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit einer Werbeaussage" gelten, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). (AZ: I ZR 130/25) Die Karlsruher Richter verwiesen den Rechtsstreit zwischen dem Burda-Verlag und der Wettbewerbszentrale zur erneuten Prüfung an das Oberlandesgericht (OLG) München zurück.

Burda bringt in seiner Zeitschrift Focus Gesundheit einmal jährlich eine "Ärzteliste" heraus, so auch in den Jahren 2020 und 2021. Leserinnen und Leser konnten in der Liste nach der "Fachrichtung" eines Arztes und dessen "Behandlungsspektrum" sowie dem Wohnort suchen. Ferner enthielt die Aufstellung die Kategorien "von Kollegen empfohlen" oder "von Ärzten empfohlen sowie "von Patienten empfohlen" oder "Patientenbewertung".

Siegel muss klar und richtig sein

An die aufgeführten Mediziner wurde ein Qualitäts-Testsiegel vergeben, welches sie als "Focus Top Mediziner" ausweist. Einzelne Fachärzte erhielten eine "Focus Empfehlung". Gegen Zahlung einer jährlichen Lizenzgebühr durften die jeweiligen Ärzte die vergebenen Siegel zu Werbezwecken - etwa auf ihrer Homepage - nutzen. Die Wettbewerbszentrale verklagte Burda auf Unterlassung. Denn die Gestaltung der Siegel führe den Verbraucher in die Irre, so die Begründung.

Das OLG folgte dem nicht. Die Siegel seien anhand sachgerechter und für den Verbraucher erkennbarer Kriterien erstellt worden. Dennoch verwies der BGH den Streit an das OLG zurück.

Hinweis auf strenge Anforderungen bei Test und Gestaltung

Es handele sich bei den Siegeln um gesundheitsbezogene Werbung. Die Siegel unterlägen damit hinsichtlich des angewendeten Testverfahrens und ihrer Gestaltung "strengen Anforderungen an die Richtigkeit und Seriosität". Das OLG habe diese strengen Anforderungen nicht ausreichend berücksichtigt. So könnten die Testlogos als irreführend eingestuft werden. Sie enthielten eine einschränkungslose, verallgemeinerte Qualitätsauszeichnung zugunsten der jeweiligen Ärzte. Die gehe teils auf Empfehlungen von Kollegen oder Selbstauskünfte zu ihren Leistungen und Patientenbewertungen zurück.

Burda könne sich bei der Siegelvergabe auch nicht auf die Pressefreiheit berufen, so das Gericht. Indem Ärzte die Siegel gegen Entgelt verwenden können, handele es sich um eine "geschäftliche Handlung", bei der die "journalistisch-redaktionelle Vorleistung" zur Erstellung der Siegel zurücktritt.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

fle



Zuerst veröffentlicht 30.07.2026 11:15

Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Verbraucher

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