FAZ: Fahndung Russlands nach Korrespondent "Einschüchterungsversuch" - epd medien

22.08.2026 09:06

Russland hat den FAZ-Korrespondenten Martens zur Fahndung ausgeschrieben. Die Zeitung weist das Vorgehen "als Einschüchterungsversuch" nach einer "missverständlichen Formulierung" zurück.

Frankfurt a.M. (epd). Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) hat das Vorgehen Russlands gegen ihren Balkan-Korrespondenten Michael Martens als Einschüchterungsversuch gewertet. Man weise diesen Versuch zurück, unabhängige Berichterstattung durch strafrechtliche Drohungen zu behindern, hieß es in der Samstagsausgabe der Zeitung. Laut der FAZ haben die russischen Behörden Martens nach seiner umstrittenen Frage zum Krieg in der Ukraine zur Fahndung ausgeschrieben. Es gebe einen Eintrag unter seinem Namen in der Fahndungsdatenbank des russischen Innenministeriums, schrieb die FAZ unter Berufung auf die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass.

Bei einer Pressekonferenz am 8. August in der serbischen Hauptstadt Belgrad hatte Martens den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gefragt, was die Europäer tun könnten, um der Ukraine zu helfen, "mehr russische Soldaten zu töten". Der FAZ-Verlag erklärte später, die Frage sei "missverständlich formuliert" gewesen und äußerte Bedauern.

FAZ: Es drohen bis zu sechs Jahre Haft

Tass hatte bereits vergangenes Wochenende berichtet, dass gegen Martens in Russland wegen öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit ermittelt werde. Bei einer Verurteilung drohen dem Journalisten laut FAZ bis zu sechs Jahre Haft. Laut FAZ gibt es widersprüchliche russische Medienberichte, ob auch ein internationaler Haftbefehl gegen den Korrespondenten ausgestellt wurde.

Die russische Botschaft in Berlin hatte sich zu dem Fall an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt und um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Angesichts der Äußerungen "bezüglich der Möglichkeit einer 'Beihilfe zum Mord an Russen' sowie des Fehlens einer öffentlichen Entschuldigung" scheine es, dass die von Martens verwendeten Formulierungen "bewusst und vorsätzlich gewählt wurden". Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärte, sie habe nun zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliege.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

nam



Zuerst veröffentlicht 22.08.2026 11:06

Schlagworte: Medien, Presse, Russland, Ukraine

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