Gericht ruft Türkei zur Freilassung von Verleger Kavala auf - epd medien

25.08.2026 14:17

2019 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass sich der türkische Verleger Osman Kavala zu Unrecht in der Türkei in Haft befindet. Nun hat das Gericht die Freilassung Kavalas gefordert.

Osman Kavala im Jahr 2015

Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei aufgerufen, den Verleger und Menschenrechtsaktivisten Osman Kavala freizulassen. Die Türkei sei verpflichtet, die Freilassung Kavalas zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu veranlassen, teilte das Gericht am Dienstag in Straßburg mit. Seine strafrechtliche Verurteilung durch die Türkei sei als nichtig zu betrachten (AZ: 2170/24). Im April 2022 war Kavala in Istanbul zu lebenslanger Haft unter erschwerten Bedingungen sowie ohne Aussicht auf vorzeitige Freilassung verurteilt worden.

Der EGMR bezog sich in seinem aktuellen Urteil auf eine Entscheidung vom Dezember 2019. Damals forderte das Gericht die Freilassung Kavalas aus der Untersuchungshaft. 2022 urteilte der EGMR, dass die Türkei bei der Inhaftierung Kavalas fortlaufend ihre vertraglichen Verpflichtungen zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention verletze. Die Türkei missachte damit das EGMR-Urteil von 2019, hieß es damals. (AZ: 28749/18)

Seit 2017 in türkischer Haft

Kavala gründete in der Vergangenheit zahlreiche Nichtregierungsorganisationen in der Türkei, die in den Bereichen Menschenrechte, Kultur oder Umweltschutz arbeiteten. Als im Mai 2013 in Istanbul Proteste wegen des Abrisses des Gezi-Parks mit Toten und Tausenden Verletzten eskalierten, machten die türkischen Behörden den regierungskritischen Verleger für die Ausschreitungen mitverantwortlich. Dieser habe die Demonstrationen geleitet und organisiert, lautete der Vorwurf. Auch eine Unterstützung des niedergeschlagenen Militärputsches gegen die türkische Regierung im Juli 2016 wurde Kavala unterstellt.

Im Februar 2020 wurde Kavala zwar von den Vorwürfen um den Gezi-Park von einem türkischen Gericht freigesprochen. Die Freilassung gegen Kaution scheiterte aber an neuen Vorwürfen. Er befindet sich seit dem 18. Oktober 2017 in Haft.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International begrüßte das aktuelle EGMR-Urteil. Damit habe der EGMR festgestellt, dass die Inhaftierung Kavalas auf einem "politisch motivierten Verfahren" beruhe.

ema



Zuerst veröffentlicht 25.08.2026 16:17 Letzte Änderung: 25.08.2026 16:24

Schlagworte: Medien, Justiz, EU, Türkei, Menschenrechte, NEU

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