27.08.2026 15:39
Berlin (epd). Das Berliner Abgeordnetenhaus hat einer Änderung des RBB-Staatsvertrags zugestimmt. Bei der Plenarsitzung am Donnerstag stimmten CDU und SPD dafür, Grüne und AfD dagegen, die Linke enthielt sich. Der Sender wird in dem Gesetz unter anderem verpflichtet, über die Plenar- und Ausschusssitzungen der Parlamente von Berlin und Brandenburg angemessen zu berichten. Außerdem soll er verstärkt mit Bildungs- und Kultureinrichtungen zusammenarbeiten. Zudem werden die Hörfunkwellen von sieben auf sechs reduziert.
Die Reduzierung im Hörfunk ist auf Vorgaben des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückzuführen, wonach die ARD die Zahl ihrer Radiowellen von 70 auf 53 verringern muss. In der Begründung der RBB-Staatsvertragsnovelle heißt es dazu: "Daher wird die Beauftragung des RBB dahingehend angepasst, dass die Inhalte des bislang nur auf Berlin fokussierten Hörfunkprogramms mit dem Schwerpunkt kulturelle Vielfalt künftig in das Kulturhörfunkprogramm des RBB integriert werden und auch die kulturelle Vielfalt von Brandenburg umfassen."
Dies bedeutet konkret, dass sich der RBB aus der bisher gemeinsam mit WDR und Radio Bremen betriebenen interkulturellen Welle Cosmo zurückzieht. Inhalte mit dem Schwerpunkt kulturelle Vielfalt werden demnach künftig in den RBB-Kultursender Radio3 integriert. Der WDR will Cosmo indessen zu einem Hip-Hop-Sender umbauen. Das Vorhaben, das vom WDR-Rundfunkrat genehmigt wurde, löste starke Kritik aus.
Das Regelwerk für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in seiner aktuellen Form war 2023 beschlossen worden und Anfang 2024 in Kraft getreten. Der Änderungsstaatsvertrag wurde bereits im Juni von den Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Kai Wegner (CDU) und Dietmar Woidke (SPD), unterzeichnet. Damit er in Kraft treten kann, müssen beide Landesparlamente zustimmen. In Brandenburg steht der Beschluss noch aus.
Mit dem Änderungsstaatsvertrag solle auch dem vom RBB eingeleiteten Konsolidierungskurs sowie den gestärkten Aufsichtsstrukturen Rechnung getragen werden, hieß es. Vorgesehen seien weiterentwickelte Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vor allem bei Vergütungsstrukturen.
Geplant seien zudem Anpassungen zur Entbürokratisierung. Dazu gehöre unter anderem die Möglichkeit, Verfahren zu Programmbeschwerden künftig auch elektronisch zu führen. Zudem soll auf eine Leitung für das Berliner Landesangebot verzichtet werden.
lob/rid
Zuerst veröffentlicht 27.08.2026 17:39 Letzte Änderung: 28.08.2026 10:55
Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, NEU
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