27.08.2026 15:39
Berlin (epd). Das Berliner Abgeordnetenhaus hat einer Änderung des Staatsvertrags für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zugestimmt. Bei der Plenarsitzung am Donnerstag stimmten CDU und SPD dafür, Grüne und AfD dagegen, die Linke enthielt sich.
Der Sender wird in dem Gesetz unter anderem verpflichtet, über die Plenar- und Ausschusssitzungen der Parlamente von Berlin und Brandenburg angemessen zu berichten. Außerdem soll er verstärkt mit Bildungs- und Kultureinrichtungen zusammenarbeiten. Zudem sollen die Hörfunkwellen von sieben auf sechs reduziert werden.
Das Regelwerk in seiner aktuellen Form war 2023 beschlossen worden und Anfang 2024 in Kraft getreten. Der Änderungsstaatsvertrag wurde bereits im Juni von den Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Kai Wegner (CDU) und Dietmar Woidke (SPD), unterzeichnet. Damit er in Kraft treten kann, müssen beide Landesparlamente zustimmen. In Brandenburg steht der Beschluss noch aus.
Mit dem Änderungsstaatsvertrag solle auch dem vom RBB eingeleiteten Konsolidierungskurs sowie den gestärkten Aufsichtsstrukturen Rechnung getragen werden, hieß es. Vorgesehen seien weiterentwickelte Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vor allem bei Vergütungsstrukturen.
Geplant seien zudem Anpassungen zur Entbürokratisierung, hieß es weiter. Dazu gehöre unter anderem die Möglichkeit, Verfahren zu Programmbeschwerden künftig auch elektronisch zu führen. Zudem soll auf eine Leitung für das Berliner Landesangebot verzichtet werden.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lob
Zuerst veröffentlicht 27.08.2026 17:39
Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB
zur Startseite von epd medien