09.09.2026 09:14
Stuttgart (epd). Beim Südwestrundfunk (SWR) steht der Rundfunkrat vor einem großen personellen Umbruch. Wenn sich das Aufsichtsgremium am 17. September für die neue Amtsperiode konstituiert, werden ihm lediglich 23 Mitglieder aus der vorherigen Besetzung angehören, teilte die SWR-Gremiengeschäftsstelle dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mit. Aus dem Rundfunkrat werde unter anderem die dreiköpfige Führungsspitze ausscheiden.
Der Vorsitzende Engelbert Günster, die Erste stellvertretende Vorsitzende Argyri Paraschaki-Schauer und auch die Zweite stellvertretende Vorsitzende Jutta Pagel-Steidl hätten die zulässige Anzahl von Amtsperioden erreicht, hieß es weiter. Die Höchstgrenze war durch die SWR-Staatsvertragsnovelle im vergangenen Jahr von zuvor drei auf zwei reduziert worden. Dazu, wer künftig den Vorsitz übernehmen soll, gibt es noch keine Informationen. Bislang sieht eine informelle Vereinbarung vor, dass der Rundfunkratsvorsitz in rheinland-pfälzischer Hand liegt, während die Leitung des Verwaltungsrats - des zweiten SWR-Aufsichtsgremiums - aus Baden-Württemberg besetzt wird.
Der Rundfunkrat wird mit der Neukonstituierung personell um knapp ein Viertel verkleinert: Der novellierte Staatsvertrag reduziert die Zahl der Mitglieder von bislang 74 auf künftig 57. Demnach gehören dem Gremium aus Baden-Württemberg dann 33 Personen an und 17 aus Rheinland-Pfalz. Weitere sieben werden aus Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz entsandt. Der SWR-Rundfunkrat ist künftig nicht mehr das größte Aufsichtsgremium im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist dann der 60-köpfige ZDF-Fernsehrat. In der ARD hat der NDR-Rundfunkrat 58 Mitglieder.
Zur Neukonstituierung des SWR-Rundfunkrats können nach dem derzeitigen Stand noch einige Sitze vakant sein. Die ordnungsgemäße Entsendung einzelner Personen sei durch den Rundfunkratsvorsitz noch festzustellen, erklärte die Gremiengeschäftsstelle. Im Rundfunkrat bleiben aber bis auf Weiteres zwei Plätze unbesetzt. Dabei handelt es sich um zwei der insgesamt sieben Sitze, die vom baden-württembergischen Landtag besetzt werden.
Im Juli erhielten zwei AfD-Landtagsabgeordnete, die von ihrer Fraktion als Vertreter in den SWR-Rundfunkrat nominiert wurden, im Parlament nicht die notwendige Mehrheit. Gewählt wurden drei Abgeordnete der Grünen und zwei von der CDU. Grüne und CDU bilden die Regierungskoalition. Die SPD hatte wegen ihrer geringen Fraktionsgröße kein eigenes Vorschlagsrecht. Die AfD-Fraktion kritisierte die Nichtwahl ihrer Kandidaten scharf und sprach von einer gezielten Ausgrenzung der Opposition. Solange der Landtag die zwei Rundfunkratssitze nicht besetzt, bleiben sie im Gremium vakant.
Bereits im Juni hatte der rheinland-pfälzische Landtag seine drei Vertreter im SWR-Rundfunkrat benannt. Gewählt wurden zwei Abgeordnete der CDU und einer der SPD. Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete kam nicht zum Zuge. In Rheinland-Pfalz regieren CDU und SPD in einer Koalition. Die von beiden Landtagen bisher gewählten acht Vertreter für den neuen SWR-Rundfunkrat gehören ausschließlich den Regierungsfraktionen beider Parlamente an.
Im neuen SWR-Rundfunkrat werden darüber hinaus jüngere Menschen stärker als bisher vertreten sein. Durch die Staatsvertragsnovelle werden drei Sitze für 18- bis 29-Jährige geschaffen. Davon entfallen zwei auf junge Erwachsene aus Baden-Württemberg und ein weiterer auf eine Vertretung aus Rheinland-Pfalz. Nach öffentlichen Ausschreibungen wurden die drei Plätze von Ausschüssen der beiden Landtage vergeben. In Baden-Württemberg wurden zwei Unter-30-Jährige ausgewählt, die auch kommunalpolitisch für die Grünen beziehungsweise die CDU aktiv sind. Über die gewählte rheinland-pfälzische Vertreterin gibt es bisher keine näheren Informationen.
Der neue SWR-Rundfunkrat, dessen Plenumssitzung öffentlich ist, wird künftig acht Ausschüsse haben. Sie tagen nicht öffentlich. Dazu gehört der Ausschuss für Inhalte und Formate, in dem laut SWR-Hauptsatzung alle Rundfunkratsmitglieder vertreten sind. Aufgabe des Ausschusses ist es, Rundfunkratsbeschlüsse vorzubereiten, "insbesondere in übergeordneten Programmangelegenheiten". Er berät ferner etwa über Fragen des Rundfunkorganisationsrechts und der Rundfunktechnologie. Außerdem gibt es drei Programmausschüsse zu den Bereichen "Information", "Kultur" und "Wissen". Sie sind für Programmbeobachtung zuständig und beraten darüber, ob Verstöße gegen die Programmgrundsätze vorliegen (Programmbeschwerden). Jedes Rundfunkratsmitglied ist Mitglied in einem der drei Ausschüsse.
Darüber hinaus gibt es den Landesprogrammausschuss Baden-Württemberg und den Landesprogrammausschuss Rheinland-Pfalz. Sie sind für das jeweilige landesspezifische SWR-Angebot zuständig. Eingesetzt werden auch noch ein Ausschuss für Haushalt und Jahresabschluss sowie ein Ausschuss für Bewerbungen in den Verwaltungsrat. Voraussichtlich Anfang 2027 konstituiert sich der SWR-Verwaltungsrat mit 15 Mitgliedern für die neue Amtsperiode. Ihm gehören dann auch acht vom Rundfunkrat noch zu wählende sachverständige Mitglieder an. Dazu läuft bis Ende September eine öffentliche Ausschreibung. Hinzu kommt schließlich noch ein gemeinsamer Ausschuss für Strategie und Grundsatzfragen, dem Mitglieder von Rundfunkrat und Verwaltungsrat angehören.
vnn
Zuerst veröffentlicht 09.09.2026 11:14
Schlagworte: Medien, Rundfunk, SWR, Gremien, Rundfunkrat, vnn
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