16.09.2026 13:15
Potsdam (epd). Die Neufassung des aktuellen RBB-Staatsvertrags soll in Kürze in Kraft treten. Brandenburgs Landtag stimmte dem Änderungsstaatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Mittwoch in Potsdam mehrheitlich zu. Danach müssen nun nach Landtagsangaben noch die Ratifizierungsurkunden zwischen beiden Bundesländern ausgetauscht werden. Wenn der Staatsvertrag danach verkündet und im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, kann er zum Folgemonat in Kraft treten.
Mit der Neufassung werden nach Landtagsangaben unter anderem verbindliche Maßstäbe für Kooperationen des RBB auch mit privaten Rundfunkveranstaltern festgelegt, um die regionale Vielfalt zu stärken. Der Sender wird zudem aufgefordert, in angemessenem Umfang über die Plenar- und Ausschusssitzungen der beiden Landesparlamente zu berichten. Außerdem soll die Zahl der Hörfunkwellen von sieben auf sechs verringert werden.
Durch Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen müsse der Sender zudem verstärkt seinem Bildungsauftrag nachzukommen, hieß es. Die Aufsichtsgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat erhalten zusätzliche Kompetenzen. Auch Maßnahmen zur Entbürokratisierung, Digitalisierung und für mehr Bürgernähe sowie zur Gewährleistung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind laut Landtag Teil des Regelwerks.
Der aktuelle RBB-Staatsvertrag gilt seit 2024. Der Änderungsstaatsvertrag war im Juni von den Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Kai Wegner (CDU) und Dietmar Woidke (SPD), unterzeichnet worden. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte die Neuregelungen Ende August gebilligt.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lob
Zuerst veröffentlicht 16.09.2026 15:15
Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB
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