21.09.2026 11:36
Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat in seiner September-Sitzung 15 Rügen ausgesprochen. Unter anderem erhielt "Bild.de" eine Rüge, weil das Online-Medium identifizierende Fotos in einem Bericht über das Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten des Messerangriffs in Aschaffenburg 2025 abgedruckt hatte, teilte das Selbstkontrollorgan der Presse am Montag in Berlin mit. Trotz der Schwere der Tat sei die identifizierende Berichterstattung nicht zulässig, da eindeutige Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit des Täters vorlagen. Der Presserat sah darin einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Mannes und damit gegen Ziffer 8 des Pressekodex.
Zudem habe "Bild.de" ohne Einverständnis der Eltern wiederholt ein Foto des minderjährigen Opfers des Anschlags abgedruckt. "Es handelt sich in diesem Fall um die bereits dritte Rüge, die der Presserat wegen der wiederholten Abbildung des zweijährigen Jungen gegen 'Bild'-Medien ausspricht", erklärte der Presserat.
Eine weitere Rüge erhielt "Bild.de" wegen eines Berichts über die Brandkatastrophe von Crans-Montana (Schweiz), weil das Medium den vollen Namen eines der Opfer nannte. Auch die "Ludwigsburger Kreiszeitung" verstieß nach Auffassung des Presserats gegen das Persönlichkeitsrecht von Opfern. In einem Beitrag über einen Fall von sexualisierter Gewalt hatte die Zeitung das minderjährige Opfer identifizierbar gemacht.
Wegen eines heimlich aufgezeichneten Telefonats rügte der Presserat die "Junge Freiheit". Sie hatte ein Telefonat mit einer Beratungsstelle für Aussteiger aus der rechten Szene mitgeschnitten und in einem Video veröffentlicht. Hier sei der Persönlichkeitsschutz des Beraters nicht gewahrt worden, zudem gelte ein "besonderer Schutz des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes". Der heimliche Mitschnitt sei außerdem eine "unlautere Recherchemethode" nach Ziffer 4 des Pressekodex
Einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht sah der Presserat bei der "Sächsischen Zeitung" und bei "Saechsische.de". In den beiden Beiträgen ging es um die Vorstellung des sächsischen Verfassungsschutzberichts 2025. Ihnen waren zwei Balkendiagramme zur Entwicklung der Zahl von Rechts- und Linksextremisten in Sachsen zwischen 2021 und 2025 beigefügt. Die Balken seien aber fast gleich groß gestaltet worden, obwohl die Zahl der Rechtsextremisten in diesem Zeitraum die Zahl der Linksextremisten um ein Vielfaches überstieg, wie der Presserat schrieb.
Schleichwerbung machte der Presserat in einem Bericht "in werblicher Sprache" über eine Vermögensveraltung bei der "Deutschen Handwerkszeitung" sowie bei der "Neuen Osnabrücker Zeitung" in einem Beitrag über die Reality-Serie "Dr. Rick & Dr. Nick" aus. Auch ein Interview mit Sängerin Helene Fischer in der Zeitschrift "Emotion" stuften die Pressewächter als Schleichwerbung ein, unter anderem weil das Magazin Fotos eines Modeunternehmens nutzte, für das die Sängerin Markenbotschafterin ist.
Weitere Rügen gingen an den "Stern" wegen Irreführung in dem Bericht "Die AfD-Besieger", weil ein Regionalpolitiker anders als der Titel implizierte keinen AfD-Gegenkandidaten hatte, außerdem ans "Coburger Tagblatt", weil ein Autor über die Arbeit eines Gemeinderats berichtete, obwohl er selbst im Nachbarort Bürgermeister war. Die "Badische Zeitung" erhielt eine Rüge, weil sie dem Vortrag eines Energie-Experten Wörter hinzugefügt hatte. Dies sei ein schwerer Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, befand der Presserat.
Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und überprüft Beschwerden anhand des Pressekodex. In der September-Sitzung behandelte der Pressrat 149 Beschwerden, davon wies das Gremium 56 als unbegründet ab.
cd
Zuerst veröffentlicht 21.09.2026 13:36 Letzte Änderung: 21.09.2026 16:12
Schlagworte: Medien, Presse, NEU
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