Thüringer Medienanstalt setzt Vorgaben für Privatradios aus - epd medien

24.09.2026 10:44

Seit Jahren verfehlt Antenne Thüringen mit Blick auf den Informationsanteil und die Regionalisierung die Mindestvorgaben der Medienaufsicht für Radiovollprogramme deutlich. Auch die Landeswelle Thüringen erreicht die geforderten Umfänge nur annähernd. Die Landesmedienanstalt setzt die Vorgaben nun aus.

Erfurt (epd). Die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt hat die quantitativen Programmauflagen für den Informationsanteil und die Regionalisierung in den privaten Radiovollprogrammen Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen ab 1. Oktober für zwölf Monate ausgesetzt. Das Gremium begründete den Beschluss auf Antrag der Veranstalterinnen mit der "nachweislich im Jahr 2026 erheblich verschlechterten wirtschaftlichen Lage für Medienschaffende" und der Zusage der Veranstalter, auch weiterhin die gesetzlichen Anforderungen an ein Hörfunkvollprogramm zu erfüllen, wie die TLM am 18. September in Erfurt mitteilte. Die Aussetzung könne um weitere zwölf Monate verlängert werden.

Wie eine Sprecherin der Landesmedienanstalt dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mitteilte, bedeute dies, dass es vorübergehend keine von der TLM festgelegte Mindestmenge mehr zu erfüllen gibt. Der grundsätzliche Aufgabenkatalog, den ein landesweites Hörfunkvollprogramm einzuhalten hat, gelte weiter. "Wir gehen davon aus, dass die Veranstalter die gesetzlichen Vorgaben weiter beachten, sie haben sich entsprechend geäußert", sagte die Sprecherin.

Allgemeine Vorgaben im Medienstaatsvertrag

Nach dem Medienstaatsvertrag ist ein Vollprogramm ein Rundfunkprogramm "mit vielfältigen Inhalten, in welchen Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden". Eine prozentuale Mindestquote schreibt der Medienstaatsvertrag nicht vor. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung des Programms.

Für ein landesweites Radiovollprogramm in Thüringen gelten neben dem Medienstaatsvertrag zusätzliche Anforderungen aus dem Thüringer Landesmediengesetz und den Lizenzanforderungen der TLM. Für private Vollprogramme fordert die Medienaufsicht einen Mindestanteil an Information von 15 Prozent. Die TLM verpflichtet die beiden Privatsender zudem, in das Tagesprogramm durch täglich mehrmalige Auseinanderschaltungen regionale Fensterprogramme mindestens für die Regionen Südthüringen, Ostthüringen, Mittelthüringen und Nordthüringen aufzunehmen. Der wöchentliche Umfang jedes Fensters hat mindestens 45 Minuten zu betragen.

Antenne Thüringen erfüllt Anforderungen seit Jahren nicht

Die TLM hatte im Herbst 2025 mitgeteilt, dass der Informationsanteil bei Antenne Thüringen erneut deutlich gesunken sei. Er ging demnach von 14 Prozent im Jahr 2021 auf 10,7 Prozent im Herbst 2025 zurück und verfehlte damit zum dritten Mal den vorgegebenen Richtwert von 15 Prozent. Zudem habe sich der Umfang originärer Beiträge in den Regionalisierungen auf nur noch 20 Minuten pro Woche nahezu halbiert und liege damit ebenfalls unter dem geforderten Mindestwert von 45 Minuten.

Wie die TLM-Sprecherin auf Nachfrage erklärte, ist ein Anfang 2026 eingeleitetes Verfahren wegen der Nichteinhaltung der Vorgaben gegen Antenne Thüringen noch nicht abgeschlossen. Laut den Statuten der Medienanstalt kann dem Sender am Ende des Verfahrens eine Geldstrafe auferlegt werden. Möglich ist auch, den Programmverantwortlichen aufzuerlegen, über die Rüge der Medienaufsicht im eigenen Programm zu berichten.

Auch die Landeswelle Thüringen erreichte die Vorgaben zuletzt nicht. Laut TLM betrug der Informationsanteil des Privatsenders im Herbst 2025 14,8 Prozent. Bei der Hörfunkanalyse 2022/2023 hatte er noch bei 17,1 Prozent gelegen. Für regionalisierte Beiträge attestierte die TLM dem Sender zwar eine deutliche Zunahme in den vergangenen Jahren. Der Anteil lag im Herbst 2025 mit 44 Minuten allerdings immer noch knapp unter dem Mindestwert. Gegen die Landeswelle Thüringen leitete die Medienanstalt bislang kein Verfahren ein.

nbl



Zuerst veröffentlicht 24.09.2026 12:44

Schlagworte: Medien, Radio, Aufsicht, Thüringen, TLM, nbl

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