Audiotainment Südwest setzt im UKW-Streit auf Karlsruhe - epd medien

02.10.2026 09:45

Der Radiobetreiber Audiotainment Südwest geht gerichtlich gegen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein vor, weil sie freie UKW-Frequenzen nicht neu ausschreibt. Die Klagen zielt auf den gemeinsamen Medienstaatsvertrag der beiden Nord-Länder.

Fernsehturm in Kiel: Über diesen Mast werden mehrere UKW-Frequenzen von Privatradios ausgestrahlt

Mannheim (epd). Das Radiounternehmen Audiotainment Südwest will vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) freie UKW-Frequenzen in Schleswig-Holstein ausschreiben muss. Mit der kürzlich eingereichten Klage gegen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ziele das Unternehmen darauf, dass das Verwaltungsgericht von sich aus zur Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen das Bundesverfassungsgericht anruft, sagte Audiotainment-Geschäftsführer Kai Fischer dem epd. Sollte dies nicht geschehen, werde Audiotainment in die nächsten Instanzen bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht gehen.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Medienstaatsvertrag von Hamburg und Schleswig-Holstein. Dieser sieht vor, frei werdende UKW-Frequenzen nicht wieder auszuschreiben. Als Delta Radio im Verbreitungsgebiet im November 2025 seine UKW-Verbreitung einstellte, waren Übertragungskapazitäten der zweiten landesweiten Hörfunkkette in Schleswig-Holstein frei geworden.

MA HSH: Vorgabe aus Staatsvertrag umgesetzt

Audiotainment Südwest, das die Radioangebote BigFM, Rock FM, RPR1 und Radio Regenbogen betreibt, hatte daraufhin bei der Medienanstalt die unverzügliche Ausschreibung dieser UKW-Kapazitäten verlangt. Die MA HSH lehnte dies unter Verweis auf den Medienstaatsvertrag ab.

Die Medienanstalt bestätigte den Eingang der Klage. Mit der Entscheidung, frei gewordene UKW-Kapazitäten nicht neu zu vergeben, sei die MA HSH einer gesetzlichen Vorgabe des Medienstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein erfolgt, erklärte Direktorin Eva-Maria Sommer auf epd-Anfrage. "Die Klage zielt damit in erster Linie nicht auf die Entscheidung der MA HSH ab, sondern auf die Überprüfung der entsprechenden Norm des Medienstaatsvertrags Hamburg Schleswig-Holstein."

Fischer sieht Marktzugangsbeschränkung

Audiotainment-Geschäftsführer Fischer unterstrich, die Regelung, freie UKW-Frequenzen nicht mehr auszuschreiben, gebe es nur im Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein. Frei werdende UKW-Frequenzen würden so dem Markt entzogen und lägen brach. Neue Anbieter würden ausgeschlossen und bestehende Marktpositionen abgeschirmt. Das sei eine faktische Marktzutrittssperre zulasten von Vielfalt und Wettbewerb, so Fischer. Der gesetzlich angeordnete Zuweisungsstopp beschränke die Möglichkeit, Programme über die vorhandene Infrastruktur zu verbreiten, was Voraussetzung für die Wahrnehmung der Rundfunkfreiheit sei, und wirke sich unmittelbar auf die Vielfalt der Anbieter und Programme aus.

"UKW-Frequenzen sind ein signifikanter Beitrag zur Meinungs- und Medienvielfalt", sagte Fischer. "Das hat sogar die Medienanstalt selbst so beschrieben." Aber der Gesetzgeber habe anders entschieden - "zu einem Zeitpunkt, als alle UKW-Frequenzen in Schleswig-Holstein langfristig vergeben waren". Wer eine Frequenz habe, dürfe diese bis zum Auslaufen der Zuweisung weiter betreiben." Nur die brachliegenden Frequenzen würden nicht mehr ausgeschrieben. Damit greife der Gesetzgeber mit dem Ziel, die Digitalisierung des Radios voranzutreiben, massiv in die verfassungsmäßigen Rechte der Veranstalter ein.

Faire Rahmenbedingungen gefordert

Denkbar wäre gewesen, dass der Medienstaatsvertrag einen Endzeitpunkt festlegt, bis wann er alle UKW-Frequenzen im Land abschalten will, sagte Fischer. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten dann aber alle freien UKW-Frequenzen noch ausgeschrieben werden müssen. "Das hat der Gesetzgeber versäumt", kritisierte Fischer.

Neue Veranstalter, die ihre Angebote ausschließlich über DABplus verbreiteten, bräuchten "einen sehr viel längeren zeitlichen Vorlauf, um überhaupt Erfolg zu haben", sagte Fischer. Um wirtschaftlich erfolgreich zu sein, müsse das Programm parallel bei UKW und DABplus laufen. "Wir sind nicht gegen DABplus", so Fischer. "Alle unsere Angebote sind über DABplus, aber auch über UKW, im Kabel und online verfügbar." Eine erfolgreiche Digitalisierung brauche aber Akzeptanz, Planbarkeit und faire Rahmenbedingungen.

cd/ema/rid



Zuerst veröffentlicht 02.10.2026 11:45

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Audiotainment, UKW, Justiz, Aufsicht, MAHSH, Denz

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