05.10.2026 10:19
Berlin (epd). Das Landgericht Berlin verhandelt am 19. Oktober erneut im Rechtsstreit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und der ehemaligen RBB-Media-Geschäftsführerin Edda Kraft. Die frühere Chefin der Tochterfirma wende sich darin gegen ihre Kündigung vom November 2023, teilte ein Gerichtssprecher am Montag in Berlin mit. Zugleich mache sie ausstehende Vergütungsansprüche in Höhe von insgesamt 372.000 Euro geltend. Der Sender wiederum fordere von ihr Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen in Höhe von insgesamt rund 594.400 Euro. (AZ: 101 O 64/23)
Ob bereits beim Termin am 19. Oktober eine Entscheidung getroffen werde, sei offen, hieß es. In dem Rechtsstreit war nach einer vorhergehenden Verhandlung im Jahr 2025 ein Vergleich angestrebt worden, der jedoch am Ende nicht zustandekam.
Die RBB-Media-Gesellschaft ist eine hundertprozentige Tochter des Senders und unter anderem für die Vermarktung von Werbezeiten, die Programmverwertung, Marken-Lizenzen und Sponsoring zuständig. Kraft war dort ab November 2018 Geschäftsführerin. Sie wurde im Zuge der RBB-Affäre um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die damalige Intendantin Patricia Schlesinger entlassen.
Laut einem Bericht des Onlineportals "Business Insider Deutschland" von Ende 2023 erfolgte die Kündigung von Kraft, nachdem die RBB-Revision Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt hatte. Demnach hatte der RBB im Jahr 2019 für das inzwischen eingestellte Projekt "Digitales Medienhaus" einen Berater engagiert, dessen Vertrag in der Folge mehrmals verlängert worden sei. Als der RBB aus juristischen Gründen nicht mehr habe verlängern wollen, sei der Berater von der RBB Media unter Vertrag genommen worden und dann weiter an den Planungen für das Digitale Medienhaus beteiligt gewesen.
lob
Zuerst veröffentlicht 05.10.2026 12:19 Letzte Änderung: 05.10.2026 12:40
Schlagworte: Prozesse, Medien, Rundfunk, #sagsmir, NEU
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