13.10.2026 13:32
Potsdam (epd). Die AfD ist mit einer Klage gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gescheitert. Die Klage der Partei gegen Aufsichtsmaßnahmen sei am Montag vom Verwaltungsgericht Potsdam abgewiesen worden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es bestünden keine Zweifel, dass der beanstandete Wahlkampfspot von 2024 geeignet sei, "die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zu beeinträchtigen". (AZ: VG 11 K 284/25)
Die Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz, Eva-Maria Sommer, begrüßte das Urteil. Es stelle klar, dass auch für politische Werbung die Vorgaben des Jugendmedienschutzes gelten: "Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden oder nicht. Entscheidend ist, welche Wirkung sie haben können."
Die MABB hatte 2025 festgestellt, dass ein zur Landtagswahl in Brandenburg im Herbst 2024 mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellter Wahlwerbespot der AfD gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoße. Die Art der Darstellung sei pauschal diskriminierend, unterstelle ein von Menschen mit dunkler Hautfarbe und Haaren ausgehendes Bedrohungsszenario und fördere diskriminierende, rassistische und diffamierende Einstellungen sowie Verhaltensweisen, hieß es.
Der Wahlwerbespot "Wochenmarkt oder Drogenmarkt (…)" war in den sozialen Medien verbreitet worden. In dem Video warnte die AfD Brandenburg unter anderem vor Überfremdung, schwarze Menschen wurden in bedrohlichen Posen abgebildet.
Der AfD Brandenburg wurde deshalb von der Medienanstalt untersagt, die entsprechenden Beiträge auf Social-Media-Plattformen weiter zugänglich zu machen, ohne dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren diese nicht wahrnehmen. Den dagegen gerichteten Eilantrag des AfD-Landesverbandes hatte das Verwaltungsgericht Potsdam bereits im Februar 2025 abgelehnt. Das Video war danach von den Social-Media-Plattformen entfernt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
lob
Zuerst veröffentlicht 13.10.2026 15:32 Letzte Änderung: 13.10.2026 16:11
Schlagworte: Medien, Parteien, MABB, Wahlwerbung, Justiz, NEU
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