15.10.2026 16:30
Karlsruhe (epd). Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) muss ein auf Instagram veröffentlichtes Video mit dem darin gegen die Partei Die Linke erhobenen Vorwurf des Antisemitismus vorläufig entfernen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einem entsprechenden Antrag der Linken auf einstweilige Anordnung stattgegeben, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die Karlsruher Richter entschieden allerdings noch nicht, ob Reiche in ihrer Funktion als Bundeswirtschaftsministerin in verfassungswidriger Weise die Aussagen veröffentlicht hat. (AZ: 2 BvE 5/26)
Die Politikerin ging die Linke anlässlich der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 20. September und des Wahlerfolgs der Partei hart an. Auf dem Instagram-Profil des Bundeswirtschaftsministeriums warf sie der Partei vor, "Antisemitismus" offen zu leben, sodass Juden in Berlin Angst hätten. Diese würde zudem "organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys" begrüßen - ein Hinweis auf den Besuch des Oberhaupts des Remmo-Clans auf der Wahlparty. Auch die von der Linkspartei propagierten Enteignungen in Berlin seien für die Wirtschaft schädlich.
Die Linke sah in der Verbreitung über den Account des Ministeriums ihr Recht auf politische Chancengleichheit verletzt. Der Antrag der Partei auf einstweilige Anordnung hatte nun Erfolg. Das Video muss vorläufig, bis zur Entscheidung in der Hauptsache, entfernt werden, so die Verfassungsrichter.
Würde bis zum Ausgang des Hauptverfahrens gewartet, drohe der Linken gerade angesichts der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin ein "irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb. Allerdings dürfe Reiche sich als Parteipolitikerin während des laufenden Verfahrens der ebenfalls eingereichten Organklage äußern oder als Ministerin auf Gefahren für den Wirtschaftsstandort Deutschlands hinweisen.
Im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" warf Linken-Bundesgeschäftsführer Janis Ehling Reiche eine "Schmutzkampagne" vor. Reiche habe ihre "polemisch zuspitzenden Worte" über den Ministeriums-Account veröffentlicht und damit Amtsautorität und staatliche Ressourcen in Anspruch genommen. Die Ministerin könne zwar als politische Gegnerin die Linke angreifen, dürfe dafür aber nicht Regierungskanäle nutzen, erklärte Ehling.
Das Urteil über Reiches Instagram-Post ist nicht der erste Fall, in dem das Bundesverfassungsgericht einem Mitglied der Bundesregierung die Nutzung offizieller Kanäle für Meinungsäußerungen untersagt: Im Juni 2020 hatte Karlsruhe entschieden, dass der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein Interview, in dem er die AfD als "staatszersetzend" bezeichnet hatte, nicht auf der offiziellen Homepage veröffentlichen durfte.
Als Politiker durfte er diese Meinung zwar äußern. Jedoch verstieß die Nutzung staatlicher Ressourcen - der Website des Ministeriums - gegen das staatliche Neutralitätsgebot und das Recht auf Chancengleichheit der Parteien, hieß es damals.
fle/sro
Zuerst veröffentlicht 15.10.2026 18:30 Letzte Änderung: 15.10.2026 18:30
Schlagworte: Bundesgerichte, Parteien, Bundesregierung, NEU
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