Fall Künast: Bundesgerichtshof legt EuGH Streit über Falschzitate vor - epd medien

27.10.2026 14:31

Der Grundsatzstreit zwischen der Grünen-Politikerin Renate Künast und dem Facebook-Mutterkonzern Meta geht nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs nun an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe

Karlsruhe (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss den Grundsatzstreit zwischen der Grünen-Politikerin Renate Künast und dem Facebook-Mutterkonzern Meta über veröffentlichte Falschzitate klären. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit Beschluss vom Dienstag den Rechtsstreit den Luxemburger Richtern zur Prüfung vorgelegt. Der BGH will insbesondere wissen, inwieweit der Betreiber eines sozialen Netzwerkes auf seiner Plattform aktiv nach abgewandelten Äußerungen eines rechtswidrigen Falschzitates suchen und hierfür haften muss (AZ: VI ZR 64/24)

Konkret ging es um ein Falschzitat eines Facebook-Nutzers, der in einem Facebook-Beitrag Künast ein Falschzitat untergeschoben hatte. In diesem sogenannten Meme war ein Bild von Künast zu sehen, mit dem ihr in den Mund geschobenen Zitat: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen!"

Beitrag in unterschiedlichen Varianten auf Facebook

Nachdem Facebook das Falschzitat entfernt hatte, verlangte Künast auch, dass Meta aktiv nach identischen oder "kerngleichen" Kopien des Falschzitates suchen und diese löschen muss. Denn der streitige Facebook-Beitrag fand sich auch auf anderen Facebook-Profilen in unterschiedlichen Varianten wieder.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte Meta im April 2022 verpflichtet, es zu unterlassen, identische oder kerngleiche Inhalte auf der Plattform öffentlich zugänglich zu machen und den Konzern zudem zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro verurteilt (AZ: 2-03 O 188/21). Meta legte daraufhin Berufung ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bekräftigte im Januar 2024 das Urteil (AZ: 16 U 65/22). Künast stehe jedoch kein Anspruch auf Geldentschädigung zu. Meta legte daraufhin gegen das OLG-Urteil Revision beim BGH ein.

Inwieweit Plattformbetreiber sozialer Medien oder anderer Internetportale nach EU-Recht aktiv ehrverletzende Kommentare oder Falschzitate löschen müssen, konnte der BGH aber 2025 nicht entscheiden. Die Karlsruher Richter hatten deswegen das Verfahren wegen eines beim EuGH bereits anhängigen vergleichbaren Rechtsstreits zunächst ausgesetzt. Der BGH will nun vom EuGH wissen, ob Meta für die rechtswidrigen Äußerungen "uneingeschränkt datenschutzrechtlich verantwortlich" ist.

fle



Zuerst veröffentlicht 27.10.2026 15:31 Letzte Änderung: 27.10.2026 15:44

Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Internet, #sagsmir, NEU

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