28.10.2026 08:36
Ein epd-Interview mit Mediensenator Carsten Brosda
epd In wenigen Wochen werden wir vermutlich die erste AfD-geführte Landesregierung in Deutschland haben. Ulrich Siegmund, der Vorsitzende der AfD in Sachsen-Anhalt, hat bereits angekündigt, dass er die Medienstaatsverträge kündigen will. Die Medienpolitik ist bisher im Konsens von den Ländern gestaltet worden. Wie werden sie in Zukunft noch Medienpolitik machen können, wenn sich ein Land diesem Konsens verweigert?
Carsten Brosda: Unsere Verfassungsordnung ist darauf angewiesen, dass alle, die in dieser Demokratie handeln und Verantwortung übernehmen, auch demokratisch handeln wollen. Die große Frage ist, wie man damit umgeht, wenn man auf einmal einen Akteur auf dem Platz hat, der das gar nicht mehr will. Es gab schon mal einen gekündigten Staatsvertrag, nämlich beim NDR, aber das konnte man wieder einfangen, weil dahinter keine Grundsatzdiskussion um unsere demokratische Ordnung und die Grundlage unserer Medienordnung stand. Hinzu kommt: Darf die Landesregierung Sachsen-Anhalt überhaupt einfach kündigen? Da gibt es Zweifel. Ich bin kein Jurist, aber das wird man juristisch prüfen müssen.
Zum einen ist da die Frage, wie die föderale Verantwortungsgemeinschaft, die das Bundesverfassungsgericht uns aufgegeben hat, zu interpretieren ist. Ich hänge der These an, dass das ein Auftrag an alle 16 Länder ist und nicht ein Land einfach sagen kann: Wir wollen das kaputtmachen. Zum anderen gehe ich davon aus, dass wenn sich einer verabschiedet, die anderen 15 immer noch für ihren Bereich Recht schaffen können. Wir müssen klären, wie wir einen Staatsvertrag so ausgestalten können, dass wir für einen Großteil des Landes eine entsprechende Rundfunkordnung aufrechterhalten können. Noch sind diese Fragen hypothetisch, sollte sich Herr Siegmund aber erfolgreich zum Ministerpräsident wählen lassen und sein Programm umsetzen, wird es zügig hart - und mutmaßlich auch vor Gericht - zu klären sein, ob er die Medienordnung und damit auch eine Grundlage unserer Demokratie einfach so zerstören darf.
Sie spielen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 an, in dem die Richter sagten, die Länder bilden eine Verantwortungsgemeinschaft für die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ließe sich vermutlich auf die gesamte Medienpolitik übertragen, die ja Ländersache ist. Heißt das, wenn die Staatsverträge gekündigt werden, würden die anderen Länder vor das Verfassungsgericht ziehen, um klären zu lassen, ob das überhaupt möglich ist?
Das ist eine Option. Das Bundesverfassungsgericht sagt, ihr seid eine Verantwortungsgemeinschaft. Bald muss der Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 1 unterzeichnet und nach Zustimmung der Parlamente ratifiziert werden, vor allem, um bindendes europäisches Recht für Deutschland umzusetzen. Wie sieht das denn aus, wenn die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik startet, weil ein Land sagt, es will den Vertrag nicht ratifizieren? Auch beim Beitragsurteil 2021 hat das Verfassungsgericht praktisch gesagt, dass nicht die Ländergemeinschaft, sondern ein einzelnes Land gegen die Verfassung verstoßen habe. Ich halte es für plausibel, eine solche Frage gerichtlich klären zu lassen.
Man wird auf einem komplizierteren Weg Antworten finden müssen.
2021 hat das Bundesverfassungsgericht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro in Kraft gesetzt. Die Länder sind aber der Aufforderung des Gerichts, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten, bis heute nicht nachgekommen. Sie haben auch die von der Finanzkommission KEF im Jahr 2024 empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro nicht umgesetzt. Wenn es also keinen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gibt, in dem der Rundfunkbeitrag festgeschrieben ist, gibt es dann überhaupt einen Vertrag, den ein Ministerpräsident Siegmund kündigen könnte?
Der Vertrag gilt ja, da steht nur eine Zahl drin, die nicht richtig ist. Das wird jetzt vom Bundesverfassungsgericht geklärt.
Sie beziehen sich auf die Beschwerde, die ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht eingelegt haben, weil die Länder der KEF-Empfehlung nicht gefolgt sind und der Rundfunkbeitrag nicht erhöht wurde. Die KEF hat in diesem Jahr eine neue Berechnung vorgelegt und nun empfohlen, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2027 nur noch um 28 Cent auf 18,64 Euro zu erhöhen.
Es ist ja von den zeitlichen Abläufen schon nicht mehr realistisch, dass wir den Beitrag entsprechend der KEF-Empfehlung rechtzeitig neu festlegen. Hamburg hätte das dafür notwendige Verfahren jederzeit begonnen, aber es gibt Länder, die erst ein Urteil haben wollen, bevor sie sich in der Sache bewegen. Also wird das Bundesverfassungsgericht mutmaßlich wieder handeln müssen. Bei der Verhandlung im Juni klang die Einlassung von Rainer Robra, dem damaligen Chef der sachsen-anhaltinischen Staatskanzlei, für mich fast wie ein Hilferuf in Richtung Karlsruhe: Bitte gebt uns Hinweise, wie wir die föderale Verantwortungsgemeinschaft so ausgestalten können, dass wir nicht immer wieder in dieses Gestrüpp hineingeraten. Der grundsätzliche Kompromiss, auf den sich die Ländergemeinschaft zum Beitragsverfahren geeinigt hatte, sah eine abgemilderte Form von moderaten automatisierten Anpassungen vor, gegen die mehrere Länder hätten Einspruch erheben müssen. Es wäre gut gewesen, wenn wir das verabschiedet hätten. Hamburg war dafür. Man wird jetzt leider auf einem komplizierteren Weg zu Antworten kommen müssen.
Neue Wege findet man nicht abstrakt, die entstehen beim Gehen.
Das wirft doch erst recht die Frage auf, ob die Länder weiter so Medienpolitik machen können wie bisher. Wenn ein Land sich dem Konsens verweigert, müssen die Länder dann nicht ein anderes Verfahren finden, um weiter Medienpolitik machen zu können?
Das wird mit den Ländern nicht so einfach, denn Staatsverträge müssen durch die Parlamente. Man kommt am langen Ende zu einer Kompetenzordnungsfrage in der Bundesrepublik. Es wäre denkbar, dass Sachsen-Anhalt sich entscheidet, eine eigene öffentlich-rechtliche Anstalt zu gründen. Nach allem, was man hört, wäre die anvisierte inhaltliche Ausgestaltung schlichtweg verfassungswidrig. Das würde auch in Karlsruhe so festgestellt werden. Komplizierter wird die Frage: Was passiert, wenn ein Land dauerhaft aus allen Staatsverträgen ausschert? Was heißt das für das ZDF? Für die Finanzierung? Und für die Medienordnung, wenn wir den Rechtsrahmen nicht mehr schaffen können, der für die gesamte Bundesrepublik zu gelten hat? Es gibt auch dafür Präzedenzfälle wie beim Glücksspielstaatsvertrag, der in Schleswig-Holstein zunächst nicht galt. Wir werden also Wege finden müssen, aber solche neuen Wege findet man nicht abstrakt, die entstehen erfahrungsgemäß beim Gehen.
Was wird dann aus der Rundfunkkommission der Länder?
Auch hier werden wir uns die Foren und Verfahren ansehen müssen, um auch dann zu Vereinbarungen zu kommen, wenn ein Mitglied partout nicht will. Wenn wir das dann nicht geregelt bekommen, kann ich nicht ausschließen, dass die Debatte wiederkommt, ob das nicht eine Bundeskompetenz werden muss oder ob wir das nach Europa geben.
Dass wir Journalismus privilegieren, halte ich für zwingend.
Sie haben gerade über den Digitale Medien-Staatsvertrag gesprochen. Teil 1 wird derzeit in den Landtagen ratifiziert. Für Teil 2 gibt es jetzt einen Entwurf, da findet gerade die öffentliche Anhörung statt. In Paragraf 1 wird jetzt erstmals auch Presse ausdrücklich einbezogen. Ist das nicht ein Systembruch?
Ehrlich gesagt haben wir das im European Media Freedom Act und durch die veränderte Mediennutzung vorgegeben bekommen. Wenn wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob und wie wir in digitalen Umfeldern journalistisch-redaktionell erstellte Inhalte auffindbar machen oder privilegieren möchten, können wir das nicht mehr nur für die klassischen audiovisuellen Inhalte machen. Wenn wir das machen würden und den Verlagen sagen würden, ihr seid nicht dabei, kann ich mir vorstellen, was die Verlegerverbände sagen würden. Es geht um die Frage, ob wir Journalismus wertvoller finden als andere Informationsangebote. Da sagt der Staatsvertrag sehr deutlich: Ja, auch vor dem Hintergrund, dass wir die Refinanzierbarkeit von Investitionen in den Journalismus erhalten wollen. Da müssen wir die Presse mitdenken. Dass wir Journalismus privilegieren, halte ich für zwingend vor dem Hintergrund der Debatten, die wir im Moment über die offensichtlichen Defizite öffentlicher Kommunikation führen.
In Paragraf 19 gibt es explizite Anforderungen an redaktionelle Organisationsstrukturen. Ist das nicht eine Überregulierung?
Wir müssen ja benennen, was eine bestimmte Wertigkeit hat und wie gewährleistet wird, dass auch in journalistischen Onlinemedien die bereits anerkannten Standards eingehalten werden. Der Vorschlag ergänzt die bestehenden Sorgfaltspflichten um Mindestvorgaben bei der internen Organisation. In der Anhörung werden wir jetzt Rückmeldungen bekommen, ob das ein praktikabler Weg ist. Wir würden jedenfalls zu Recht Schwierigkeiten bekommen, wenn eine Landesmedienanstalt entscheiden müsste: Du bist gute Presse und du nicht. Dafür haben wir Lösungen gefunden.
Wer kontrolliert, ob die Anforderungen erfüllt werden?
Das hängt davon ab, ob die Anbieter der Selbstregulierung unterliegen oder ob für die Aufsicht die Landesmedienanstalten zuständig sind.
Ich glaube nicht, dass wir eine neue Plattform brauchen.
Kann dann eine Landesmedienanstalt sagen, diese Redaktion ist nach unserem Eindruck nicht so strukturiert wie vorgeschrieben und Sanktionen verhängen?
Es geht um die Frage, wie implementiere ich journalistische Sorgfaltspflichten? Das ist vor dem Hintergrund so mancher sich journalistisch-redaktionell gerierender Angebote keine dumme Maßgabe. In dem Moment, in dem jemand sagt, ich unterwerfe mich dem Presserat, überprüft dieser, ob die Vorgaben eingehalten werden.
In der Politik wird immer wieder der Aufbau eigener europäischer Plattformstrukturen oder auch eigener Strukturen für die Entwicklung Künstlicher Intelligenz gefordert. Müsste da die Medienpolitik nicht aktiver werden, um das auf den Weg zu bringen?
Der Wunsch nach einer europäischen Medienplattform ist weit verbreitet. Ich finde den nicht plausibel, wenn er als Aufbau eines neuen Angebots gemeint ist. Ich glaube nicht, dass wir eine neue Plattform brauchen, aber wir brauchen eine kluge Vernetzung bestehender Angebote. Ich fände es daher spannender, wenn ich über die bestehenden Angebote zum öffentlich-rechtlichen System auch auf Angebote anderer Anstalten der European Broadcasting Union zugreifen könnte. Die Marktdurchdringungskosten für eine neue Plattform dagegen wären so hoch, dass wir das Geld besser anders einsetzen können. Die Leute sollen lieber dort die ganze Angebotsbreite bekommen, wo die öffentlich-rechtlichen Angebote sind.
ARD und ZDF sind starke Marken.
Aber die Medien dringen mit ihren eigenen Portalen und Angeboten kaum noch durch, weil die Menschen auch für Medieninhalte vor allem soziale Netzwerke oder andere Plattformen nutzen.
Eine Medienmarke, die so stark ist, dass die Leute sie direkt aufrufen, funktioniert zurzeit auch als Geschäft. Der "Spiegel" oder die "Zeit" werden über ihre eigenen Webangebote oder die Apps gefunden. Anders sieht es zum Beispiel bei vielen journalistischen Verbraucherinformationen aus. Da beginnt gerade eine dramatische Restrukturierung des Marktes. Aber ARD und ZDF sind starke Marken die direkt aufgerufen werden. Daher würde ich lieber die bestehenden Mediathek-Strukturen nutzen und stärken.
Und wie sieht es bei der Künstlichen Intelligenz aus?
Bei den KI-Investitionen haben wir einen Kapitalbedarf, der in Hunderte Milliarden geht. Dieses Investitionsvolumen bräuchten wir, um in Europa technologische Souveränität und Resilienz herzustellen. Das klingt aus einer medienpolitischen Perspektive nach unglaublich viel Geld, aus einer technologiepolitischen Perspektive für einen ganzen Kontinent jedoch nach einer überschaubaren Größenordnung. Für andere Technologie-Innovationen sind schon ganz andere Summen ausgegeben worden. Die Frage ist doch: Adaptieren wir KI-Innovationen von Dritten oder entwickeln wir KI selbst? Beim Prompten sehe ich den kulturellen und sprachlichen Bias bis heute. Ich sehe den Qualitätsunterschied in den Antworten, je nachdem, ob ich auf Englisch oder Deutsch prompte. In der lingua franca Englisch gibt es einen viel größeren Datenbestand und auch bessere Ergebnisse, die aber nicht auf unseren kulturellen Prämissen fußen. Das führt zu einer kulturellen Verengung oder Kolonisierung.
Ich würde mir einen technologiepolitischen Innovationsaufschlag der Europäischen Union wünschen.
Warum ist das so schwierig, eine eigene Struktur aufzubauen?
Wir können technologische Optionen nur eingeschränkt nachträglich rechtlich einhegen. Das zeigt die Erfahrung: Wenn etwas geht, passiert es auch. Vielleicht nicht bei denen, die sich normenkonform verhalten, aber dann kommen die Normbrecher, die sich davon einen Marktvorteil erhoffen. Das haben wir an vielen Stellen erlebt - mit manchmal dramatischen Folgen. Die Folgen betreffen hier aber nicht nur die Geschäftsmodelle einzelner Kreativindustrien, sondern die Frage, wie wir uns noch in der Öffentlichkeit verständigen können. Findet überhaupt noch ein Austausch auf einer gemeinsamen Basis von Informationen statt?
Die eigentliche technologiepolitische Herausforderung ist: Wie entwickelt man technologische Systeme so, dass sie aus unserem kulturellen Kontext heraus wachsen? Ich würde mir einen entsprechenden technologiepolitischen Innovationsaufschlag der Europäischen Union wünschen, so wie ihn Francesca Bria mit ihrem EuroStack-Project vorgeschlagen hat.
Die EuroStack-Initiative strebt den Aufbau einer eigenen, umfassenden, resilienten digitalen Infrastruktur für Europa an. Als Kulturstaatsminister Weimer im Mai 2025 angetreten ist, hat er gesagt, er möchte eine Abgabe für digitale Plattformen einführen. Aus seinem Ministerium kam bis heute kein Gesetzesvorschlag. Warum legen die Länder nicht einen eigenen Gesetzesvorschlag vor?
Wir hatten zu Beginn der Koalitionsverhandlungen eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für redaktionelle Produkte auf Null vorgeschlagen. Damit hätten wir eine diskriminierungsfreie Möglichkeit gehabt, Journalismus unmittelbar an der Quelle zu fördern. Da wir gehalten waren, Vorschläge für die Gegenfinanzierung zu machen, haben wir gesagt, das kann man durch eine Digitalabgabe lösen. Das hätte auch eine Steuer sein können. In der Endverhandlungsrunde ist die steuerrechtliche Privilegierung rausgeflogen und die Digitalabgabe steht noch im Koalitionsvertrag. Wenn wir eine Abgabe machen, können wir die Einkünfte aus der Abgabe jedoch nur für Produkte verwenden, die etwas mit der Abgabe zu tun haben. Dann müssen wir dafür eine Vergabestruktur schaffen.
Die Ursprungsidee war, das möglichst staatsfern zu gestalten, indem wir Belastungen senken. Ich wäre also nach wie vor eher für die steuerrechtliche Privilegierung und eine steuerliche Gegenfinanzierung. Dann müssen wir zwar aushalten, dass wir auch journalistisch-redaktionelle Produkte fördern, deren Inhalte manchen nicht gefallen, aber das gehört in einer Demokratie dazu.
Ich halte Populismus nicht für eine gute Strategie.
Die AfD hat mit dem Versprechen, dass sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen will, Wahlkampf gemacht und die Wahl in Sachsen-Anhalt gewonnen. Andere Ministerpräsidenten haben auch früher schon in Wahlkämpfen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angegriffen. Haben Sie damit der AfD das Feld bereitet?
Das wäre mir zu pauschal. Ich halte Populismus jedoch in der Tat nicht für eine mittel- bis langfristig gute Strategie. Sie kann kurzfristig Geländegewinne ermöglichen, wer aber ernsthaft demokratische Politik macht, bereut populistische Anflüge relativ schnell. Man kann kritisch gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein und nicht jede Kritik ist populistisch. Wenn Rainer Haseloff, der frühere Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, gesagt hat, denkt darüber nach, ob ostdeutsche Lebenswirklichkeit ausreichend in den Programmen vorkommt, hatte er ja einen Punkt. Das ist auch auf Resonanz gestoßen, MDR, RBB und NDR haben geschaut, was sie machen können. Gleichwohl glaube ich, wenn man mit fester Stimme beschreibt, was der Vorteil des öffentlich-rechtlichen Systems ist in einer dualen Medienordnung, ist es nicht schwer, dafür Zustimmung zu gewinnen.
Warum wird dennoch immer wieder von Politikern gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk polemisiert?
Alle Politikerinnen und Politiker, die momentan gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schießen, wären froh, wenn sie auch nur in die Nähe der Zustimmungsraten kämen, die das öffentlich-rechtliche System bekommt. Das ist eine merkwürdige Form der Verächtlichmachung. Dahinter steckt bei einigen von ganz rechts außen der Versuch, Institutionen, die Legitimationsinstanzen sind, zu beschädigen. Aber Demokratinnen und Demokraten sind nie gut beraten, das mitzumachen. Ich würde keinem Kollegen unterstellen, dass dahinter eine Strategie steckt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen.
Ich sehe eine Tendenz, über die ich mich als Kulturpolitiker ärgere.
Nun sind die insgesamt rund zehn Milliarden Euro Einnahmen, über die die öffentlich-rechtlichen Anstalten verfügen, ein ziemlicher Batzen Geld. Es ist also verständlich, dass die Politik fordert, dass da mehr gespart werden muss. Jetzt wird gespart. Ich beobachte aber, dass vor allem in der Kultur gespart wird, in Nischenprogrammen. Ist das der richtige Weg?
Ich würde mir wünschen, dass man deutlich stärker darauf guckt, wie man organisatorische Synergien heben kann. Wir haben hier in Hamburg mit dem NDR eine Vier-Länder-Anstalt. Eine Mehr-Länder-Anstalt ist eine gute Chance, sich synergetischer zu organisieren und Redundanzen aus dem System rauszuholen. Wir haben über den Reformstaatsvertrag einiges an Zentralisierung und an Bündelung durch Federführungen vorgegeben. Die Frage, ob an den richtigen Stellen gespart wird, kann ich abschließend noch nicht beurteilen. Ich sehe aber auch eine Tendenz, über die ich mich als Kulturpolitiker ärgere.
Was sagen die Sender dazu?
Aus den Sendern kriege ich entgegengehalten: wenn wir jetzt die Inhalte in die reichweitenstarken Programme packen, erhöhen wir auch die Reichweite für die kulturspezifischen Inhalte. Gleichwohl sehe ich, dass sich die zugeschriebene Relevanz von Themenbereichen verringert, wenn man sie nicht mehr als Ressort sichtbar macht. Das wäre insofern nicht mein Weg zu sparen. Ich glaube, wir müssen uns fragen, ob die alte Logik von Beauftragung noch sinnvoll ist. Die alte Logik war: Wir gründen einen Fernsehsender ...
... oder einen Radiosender ...
Wir sind aber längst in einer Medienstruktur, in der Programminhalte produziert werden, die dann nutzerspezifisch zu unterschiedlichen Paketen zusammengepackt werden können. Das gilt auch für Kulturangebote. Brauchen wir immer eine eigene Kultursendung oder fügen wir die Kulturangebote so zusammen, dass wir einen reinen Kulturstream haben? Da würde ich mir manchmal mehr Beweglichkeit wünschen, statt einfach zu sagen: Wir lassen das jetzt mal bleiben.
Da wollte man wahrscheinlich ein Signal setzen.
Was wünschen Sie sich als Medienpolitiker vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Ich würde mir wünschen, dass mal ein Intendant zu mir kommt und sagt: Können Sie den Staatsvertrag ändern? Ich würde gern Folgendes machen ... Faktisch ist es so, dass die Länder den Staatsvertrag ändern und sagen: Macht mal anders. Es gibt viel, das man anders machen könnte, ohne den Staatsvertrag zu ändern. Ich würde mir wünschen, dass einer sagt: Wir würden gern mehr kooperieren und unsere Programme anders darstellen. Tagesschau24 gibt es bald nicht mehr, jetzt steht der NDR vor der Frage, wie erhält er die Redaktionsstruktur und die Kompetenz für Breaking News für die gesamte ARD. Ich weiß nicht, ob es die richtige Entscheidung ist zu sagen: Wir drehen keinen "Polizeiruf" mehr in Magdeburg. Da wollte man wahrscheinlich ein Signal setzen, aber ich frage mich, ob man das im ARD-Verbund nicht anders hinbekommen hätte.
Aber die Politiker sagen doch ständig: Es gibt zu viele Krimis bei ARD und ZDF. Ist es da nicht ein richtiger Schritt, wenn der MDR sagt, wir machen jetzt mal weniger Krimis? Gewiss, "Tatort" und "Polizeiruf" sind programmprägend und regional verankert, aber die ARD-Tochter Degeto, zum Beispiel, produziert ständig neue Krimis aus Athen, Bozen oder Kroatien. Da kann ich keinen regionalen Bezug erkennen.
Aber die Krimis werden geguckt, im deutschen Markt ist Krimi offensichtlich ein attraktives Angebot. Richtig ist, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat durch die Beitragsfinanzierung die Chance, Dinge auszuprobieren und nicht nur zu berechnen, was das Publikum gerne mag. Er kann ins Risiko gehen, neue Formate entwickeln. Nehmen wir "Babylon Berlin", die Serie, für die die ARD sich ursprünglich mit Sky zusammengetan hat. Wir wissen jetzt, das trägt auch über fünf Staffeln. Oder nehmen wir einen Film wie "Prange", der hat extremes Lokalkolorit, und ist eine ganz andere Form von Erzählung. Das erinnert eher an die alte Fernsehspieltradition aus den 70er Jahren, als der WDR mit einer ästhetisch und inhaltlich behäbigen Tradition gebrochen und bahnbrechende neue Produktionen geschaffen hat. Das geht auch heute. Und es ist notwendig. Vor allem, wenn jetzt Reichweite nicht mehr das Thema ist, sondern neu definiert werden muss, was relevant ist und wie das gemessen werden kann. Die Diskussion läuft. Aber sie entscheidet sich im Programm.
Die Berichterstattungskompetenz müssen wir weiter gewährleisten.
Sie haben das Federführungsprinzip in der ARD angesprochen, das durch den Reformstaatsvertrag eingeführt wurde. Bestimmte Anstalten sind jetzt für bestimmte Themen zuständig. Diese Zentralisierung hat aber den Effekt, dass ich zum Beispiel im HR Fernsehen in einer Autosendung nur noch Beispiele aus Hamburg sehe und keine aus Hessen. Wo bleiben da die regionalen Inhalte und der regionale Service?
Ich glaube, damit kann man umgehen. Schwieriger fände ich das für die Kultur, wenn ich dann nur noch Theater aus einem Teil Deutschlands sähe.
Das Problem ist doch: Wenn ein Sender die Federführung übernimmt, geht die Berichterstattungskompetenz für diese Inhalte in den einzelnen Sendern verloren.
Das darf aus meiner Sicht nicht passieren. Die Berichterstattungskompetenz müssen wir weiter gewährleisten. Die Frage ist, ob ich neunmal eine eigene Redaktion brauche. Die Frage ist, wo ist die Vertriebskompetenz, mit unterschiedlichen Formaten und Produkten die gesamte Breite der bundesdeutschen Bevölkerung zu erreichen? Momentan wird - auch in der Politik - immer noch zu viel in klassischen Logiken gedacht.
Netzwerke zu bilden, ist eine Chance.
Zusammenarbeit gibt es bei vielen Themen schon seit vielen Jahren. Viele Beiträge, die ich zuerst in einem regionalen Kulturmagazin gesehen habe, habe ich wenige Tage später auch bei "ttt" oder in der "Kulturzeit" gesehen.
Das ist legitim und in Ordnung. Es werden jetzt auch Kulturplattformen in den Mediatheken entwickelt. Arte macht das schon sehr gut.
Ist ARD Kultur eine gute Kulturplattform?
Ich finde, sie sind auf einem guten Weg. Aber da ginge natürlich noch mehr - auch und gerade in Kooperation mit den vielen Kultureinrichtungen im ganzen Land. Solche Netzwerke zu bilden, ist doch eine Chance, die gerade öffentlich-rechtliche Einrichtungen besitzen.
dir
Zuerst veröffentlicht 28.10.2026 09:36
Schlagworte: Medien, Medienpolitik, ARD, ZDF, Rundfunkkommission, Interview, Brosda, Roether
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