Bundesverwaltungsgericht weist "Tagesspiegel"-Klage gegen BND ab - epd medien

29.10.2026 16:05

Der Bundesnachrichtendienst muss nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht offenlegen, ob er seine Einschätzungen zum Corona-Ursprung und zur Angriffstaktik Russlands mit bestimmten Medien geteilt hat.

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Leipzig (epd). Der presserechtlich abgeleitete Auskunftsanspruch von Journalistinnen und Journalisten muss laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unter bestimmten Umständen hinter dem Schutz öffentlicher Interessen zurücktreten. Demnach könne der Bundesnachrichtendienst (BND) auch Auskünfte zu seiner Öffentlichkeitsarbeit zurückhalten, teilte das Gericht am Donnerstag in Leipzig mit. Mit der Entscheidung wies das Gericht die Klage eines "Tagesspiegel"-Redakteurs ab. (BVerwG 10 A 5.25 und BVerwG 10 A 6.25)

Der Journalist wollte Auskünfte zur Öffentlichkeitsarbeit des Nachrichtendienstes. Konkret ging es um die Frage, ob der BND seine Erkenntnisse etwa zur mutmaßlichen Herkunft des Corona-Virus in China mit bestimmten Medien geteilt hat. Ein weiteres Thema war laut Gericht eine etwaige Weitergabe der Einschätzung des BND, ob und mit welchen militärischen Mitteln und Russland innerhalb der nächsten fünf Jahre oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums Nato-Mitgliedstaaten militärisch angreift.

Schutz der auswärtigen Beziehungen

Auskünfte zu diesen Fragen stehen laut Bundesverwaltungsgericht dem Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste entgegen. Der BND habe "nachvollziehbar dargelegt, dass eine Auskunftserteilung in beiden Fällen die Stellung und Wahrnehmung der Bundesrepublik in der internationalen Gemeinschaft beeinträchtigen könnte".

Zudem wären im Fall einer Auskunft jeweils Rückschlüsse auf Quellen sowie auf die Arbeitsweise des Nachrichtendienstes möglich, hieß es. Das Bundesverwaltungsgericht war in dem Fall erstinstanzlich zuständig.

lob



Zuerst veröffentlicht 29.10.2026 17:05 Letzte Änderung: 29.10.2026 17:18

Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, #sagsmir, NEU

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