Rechtsanwalt: Der "Spiegel" bewegt sich "auf extrem dünnem Eis" - epd medien

30.10.2026 04:42

Die Veröffentlichung des "Spiegels" über die Linken-Politikerin Elif Eralp schlägt politisch hohe Wellen. Kritisiert wird auch der Bericht an sich, der persönliche Kommentare von Eralp enthält. Ein Rechtsanwalt für Medienrecht ordnet den Fall ein.

Köln (epd). Der Kölner Rechtsanwalt für Medienrecht, Christian Solmecke, sieht die Veröffentlichung des "Spiegels" zu der Linken-Spitzenkandidatin für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin in Berlin, Elif Eralp, in Teilen kritisch. "Medienrechtlich ist der Fall hoch spannend, weil man zwei Dinge strikt voneinander trennen muss, die der 'Spiegel' in seinem Beitrag miteinander verwebt: einerseits die Wiedergabe der gestrichenen Interviewantwort und andererseits den Abdruck der versehentlich mitgeschickten Word-Kommentare", sagte Solmecke dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Das Magazin "Spiegel" veröffentlichte am Donnerstag einen Bericht, wonach Eralp offenbar Angst vor Israel-Hassern und Terrorsympathisanten haben soll. Die Titelstory beinhaltet unveröffentlichte Interviewpassagen und auch interne Anmerkungen im Prozess der Autorisierung, die ihr Büro versehentlich mit dem Interviewtext an das Magazin zurückgeschickt hatte.

Umgehung nicht zulässig

Was die eigentliche Interviewantwort angehe, bewege sich der "Spiegel" "rechtlich auf extrem dünnem Eis", sagte Solmecke. In Deutschland gelte der vereinbarte Autorisierungsvorbehalt, der besagt, dass, wer ein Interview gebe, dürfe vor der Veröffentlichung Antworten ändern oder ganz streichen. Der Spiegel schreibe hingegen selbst, dass man Eralps "Ja" auf die Frage nach dem Terrorsympathisanten mangels Autorisierung formal nicht zitieren dürfe, umschreibe die Antwort dann aber einfach indirekt. "Genau diese Umgehung ist nach der Rechtsprechung der deutschen Pressekammern unzulässig", betonte der Rechtsanwalt.

"Spiegel" hat starkes Argument auf seiner Seite

Anders liege der Fall bei den internen Kommentaren aus der Word-Datei. Da der "Spiegel" sich dieses Material nicht illegal beschafft habe, sei eine Veröffentlichung nicht von vornherein verboten. "Es kommt hier auf eine Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Frau Eralp und der Pressefreiheit an." In dieser Abwägung habe der "Spiegel" ein sehr starkes Argument auf seiner Seite, sagte Solmecke: "Elif Eralp möchte Regierende Bürgermeisterin von Berlin werden und wäre damit oberste Dienstherrin über die Sicherheitspolitik der Hauptstadt. Wer ein solches Spitzenamt anstrebt, muss sich einen deutlich weitergehenden Eingriff in die Vertraulichkeitssphäre gefallen lassen als eine Privatperson."

Dennoch bleibe für den "Spiegel" auch hier ein rechtliches Risiko: Eralp berufe sich konkret auf Warnungen des LKA und die Sicherheit ihrer Familie. "Ein Gericht könnte daher durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass der 'Spiegel' zwar inhaltlich über den Vorgang und Eralps Sicherheitsbedenken berichten durfte, das wörtliche Zitieren der internen Kommentare aber unverhältnismäßig in ihre Vertraulichkeitssphäre eingreift."

Meldung aus dem epd-Basisdienst



Zuerst veröffentlicht 30.10.2026 05:42

epd-Gespräch: Elisa Makowski

Schlagworte: Medien, Presse, Justiz, Bundesländer, INT, #erklärsmir

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