Meta Commercial Terms: EU-Kommission begrüßt Gesprächsbereitschaft - epd medien

04.11.2026 10:52

Metas geplante Crawling-Klausel stößt bei Verlagen auf massiven Widerstand. Der Konzern will sich weitreichende Rechte an Inhalten außerhalb seiner Plattform sichern. Die EU-Kommission prüft Beschwerden und begrüßt die Gesprächsbereitschaft des US-Konzerns.

Zum Meta-Konzern gehören neben Facebook auch Instagram und Whatsapp

Brüssel/Berlin (epd). Nach Kritik von Verlegerverbänden an Änderungen in den Commercial Terms des Meta-Konzerns lobt die Europäische Kommission die Gesprächsbereitschaft des US-Konzerns. "Die Kommission begrüßt die Ankündigung des Konzerns, sich mit den Verlagen über die geplanten Änderungen der Geschäftsbedingungen beraten zu wollen", sagte der Kommissionssprecher für Digitales, Thomas Regnier, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die EU-Kommission setze sich dafür ein, dass die Praktiken von Meta "in vollem Umfang allen geltenden Verpflichtungen nach EU-Recht, einschließlich des Wettbewerbsrechts und des Gesetzes über digitale Märkte, entsprechen." Dazu stehe die Behörde mit dem Unternehmen in Kontakt.

International übten zahlreiche Verlegerverbände Kritik an den von Meta ursprünglich zum 30. Oktober angekündigten Änderungen, unter anderem in den USA und Norwegen. Sie kritisieren, dass Meta sich über die neuen Commercial Terms weitreichende Rechte zur automatisierten Erfassung und kommerziellen Nutzung von Inhalten verknüpfter Verlagswebsites einräumen will.

Eingabe von BDZV und MVFP

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) wandten sich Mitte Oktober an die EU-Kommission. Die Verbände fordern die Behörde dazu auf, die von Meta angekündigte Änderung unverzüglich zu prüfen und ihre Anwendung im Rahmen einstweiliger Maßnahmen gemäß Artikel 24 des Digital Markets Act (DMA) zu untersagen. "Wir haben verschiedene Beschwerden zu diesem Thema erhalten, die wir gemäß unserem üblichen Verfahren sorgfältig prüfen", sagte Kommissionssprecher Regnier dem epd dazu. Inzwischen hat Meta den Start der neuen Commercial Terms auf den 20. November verschoben.

BDZV und MVFP erklärten, bislang beziehe sich die für Meta eingeräumte Lizenz im Wesentlichen auf Inhalte, die Verlage selbst in Verbindung mit Meta-Produkten teilen, posten oder hochladen. Künftig wolle der Konzern "die vollständigen Websites und Archive der Verlage automatisiert erfassen, kopieren, abspeichern und für eigene, automatisierte sowie nicht-automatisierte kommerzielle Produkte auswerten". Damit mache Meta den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des gesamten digitalen Verlagsprodukts abhängig. "Das ist skrupelloser Diebstahl", kritisierten BDVZ und MVFP.

"Missbräuchliche Koppelung"

Rechtlich handele es sich um eine missbräuchliche Koppelung, da Verlage Meta nicht nur die für die Darstellung ihrer Posts notwendigen Rechte gewähren, sondern zusätzlich den fortlaufenden Zugriff auf ihre außerhalb der Plattform veröffentlichten Produkte erlauben sollen. Damit werde die Nutzung eines für die Verlage wichtigen Distributionswegs an eine sachlich nicht erforderliche und wirtschaftlich weitreichende Zusatzleistung gebunden.

Zudem sehen die Verbände einen Verstoß gegen den DMA. So widerspreche die neue sogenannte Crawling-Klausel der Verpflichtung Metas nach Artikel 6 Absatz. 12 des DMA, gewerblichen Nutzern faire und angemessene Zugangsbedingungen zu gewähren. Außerdem missbrauche Meta seine marktbeherrschende Stellung.

Eine Meta-Sprecherin teilte dem epd am 28. Oktober auf Anfrage mit: "Wir verschieben das Inkrafttreten unserer aktualisierten Commercial Terms und Self-Serve Ad Terms auf den 20. November, um mehr Zeit zu haben, unseren Partnern und Stakeholdern zu erläutern, was sich ändert und was nicht - darunter auch, wie Meta Webcrawler einsetzt und dass Inhaber von Inhalten weiterhin die Möglichkeit haben werden, ihre Präferenzen über 'robots.txt' anzugeben."

Meta verweist auf "robot.txt"

Die auf einer Website zugängliche Textdatei "robots.txt" teilt automatisierten Bots, vor allem Suchmaschinen-Crawlern mit, welche Bereiche sie abrufen dürfen und welche nicht. Dies ist allerdings zunächst nur eine Aufforderung und keine zuverlässige Zugriffssperre. Der Meta-Sprecher betonte unter Verweis auf "robots.txt", es gehe dem Konzern "nicht um das Auslesen von Nachrichtenseiten", und die Aktualisierungen verliehen dem Konzern "keine neuen Rechte, die über diese Präferenzen hinausgehen".

Der BDZV teilte dem epd hierzu mit, die Aussage Metas ändere nichts an den Verstößen gegen den DMA und das allgemeine Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung: "Zum einen mag Meta viel erzählen, in den neuen Bedingungen steht davon nichts. Zum anderen bedeutet auch ein Nicht-Sperren, also die Nicht-Verwendung von 'robots.txt', keinesfalls, dass ein Verlag all die von Meta sich selbst eingeräumten Rechte zur fast beliebigen kommerziellen Verwertung ihrer Inhalte erteilt." Zudem seien die neuen Bedingungen auch für die Inhalte viel zu weitgehend, die die Verlage zum Zweck der Anzeige auf Facebook oder Instagram hochladen. "Meta will diese Inhalte praktisch beliebig verwerten dürfen", kritisierte der Verband.

nbl



Zuerst veröffentlicht 04.11.2026 11:52 Letzte Änderung: 04.11.2026 12:12

Schlagworte: Medien, Presse, Verlage, EU, NEU

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