Jahresabschlüsse des RBB werden erst Ende März erwartet - epd medien

22.01.2024 13:27

Das Fernsehzentrum des Rundfunk Berlin-Brandenburg in Berlin

Berlin (epd). Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gibt es weiterhin keine vom Rundfunkrat festgestellten Jahresabschlüsse für 2021 und 2022. Derzeit gehe der Sender davon aus, Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2022 bis Ende März abschließen zu können, teilte der RBB dem epd mit. Die Jahresabschlüsse haben sich wegen der Aufarbeitung der Affäre um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger und den früheren Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf verzögert.

Nach der Fertigstellung sei "eine Befassung der Gremien mit beiden Jahresabschlüssen vorgesehen", sagte eine Sprecherin des RBB dem epd. Dies sei notwendig, weil beide Jahresabschlüsse "inhaltlich gegenseitig bedingen und aufgrund dessen eine isolierte Befassung nach dem großen Zeitverzug auch nicht wirklich sinnvoll erscheint".

Für den Jahresabschluss 2021 sei das Testat durch die Wirtschaftsprüfer erteilt worden. Auch der Prüfungsbericht liege dem RBB vor. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 konnte beim RBB aber noch nicht beendet werden. Grund dafür seien "eine Vielzahl von Themenstellungen im Zusammenhang mit der RBB-Krise", die "für die Wirtschaftsprüfer verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden müssen", erklärte der RBB.

Interne Aufarbeitung

Die Abschlussprüfung sei insgesamt umfangreicher geworden, sagte die Sprecherin. Sie verwies auf die Compliance-Untersuchung durch die Kanzlei Lutz Abel, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die interne Aufarbeitung etwa durch die Revision. Die Wirtschaftsprüfer hätten bislang alle von Lutz Abel vorliegenden Berichte und Dokumente zur Einsichtnahme erhalten. Gleiches gelte für zwischenzeitlich erschienene Berichte des Rechnungshofs und der Revision. Den Namen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 prüft, wollte der RBB nicht nennen.

Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden im Herbst eines Jahres von den zuständigen Aufsichtsgremien die Jahresabschlüsse des Vorjahres verabschiedet und genehmigt. Bei den ARD-Landesrundfunkanstalten sind dafür in der Regel die Rundfunkräte zuständig, beim ZDF der Fernsehrat und beim Deutschlandradio der Hörfunkrat.

vnn



Zuerst veröffentlicht 22.01.2024 14:27 Letzte Änderung: 22.01.2024 15:18

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Finanzen, RBB, vnn, NEU

zur Startseite von epd medien