OVG: WDR muss Wagenknecht-Partei doch in Wahlsendung einladen - epd medien

05.06.2024 11:38

Sahra Wagenknecht im November 2023 in Berlin

Münster/Köln (epd). Der WDR muss den Spitzenkandidaten für die Europawahl der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) doch zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" am Donnerstag einladen. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen am Mittwoch in Münster getroffen und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln geändert. Die OVG-Entscheidung ist unanfechtbar. (AZ: 13 B 494/24)

Das OVG erklärte, die Partei könne wegen des allgemeinen verfassungsrechtlichen Gebots der abgestuften Chancengleichheit politischer Parteien die Teilnahme an der "Wahlarena 2024 Europa" beanspruchen. Das dargelegte Sendungskonzept rechtfertige die Nichtberücksichtigung der BSW nicht.

Townhall-Meeting geplant

Die TV-Sendung ist laut WDR in Form eines sogenannten Townhall-Meetings geplant, bei dem das Publikum den eingeladenen Politikerinnen und Politikern unter Begleitung der Moderatoren vorab eingereichte Fragen stellt. Das Konzept sehe bei den einzelnen Themen auch Rückblicke auf die zu Ende gehende Wahlperiode vor. Eingeladen seien Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und den Linken, weil diese im aktuellen Europäischen Parlament mit relevanter Stärke vertreten seien.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte zuvor einen Eilantrag der BSW gegen den WDR abgelehnt. Dabei hatte die Kammer auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit verwiesen. Der BSW-Spitzenkandidat ist der ehemalige Linken-Politiker Fabio De Masi.

OVG verweist auf "Umfragekorridor"

Das OVG betonte nun, der WDR könne zwar grundsätzlich seine grundrechtlich geschützte redaktionelle Freiheit nutzen und entscheiden, eine Wahlsendung dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode zu widmen und dementsprechend den Teilnehmerkreis auf Vertreter der Parteien zu begrenzen. Allerdings sei weder aufgrund der Erläuterungen des WDR noch sonst erkennbar, dass ein solcher Ansatz tatsächlich im Vordergrund der Sendung stehe. So lasse etwa das gewählte Format hauptsächlich Fragen zur Zukunft erwarten.

"Das verbleibende Kriterium des redaktionellen Konzepts, nur Parteien einzuladen, die 'auch im Übrigen in Deutschland ein relevantes Gewicht' haben, verlangt eine Teilnahme der Antragstellerin", betonte das Gericht. Seit Februar 2024 bewege sich die BSW in einem "Umfragekorridor" von vier bis sieben Prozent. Damit lasse sich mit Blick auf die Europawahl am Sonntag gegenwärtig nicht feststellen, dass die BSW gegenüber den eingeladenen Parteien FDP und Die Linke "einen derart großen Abstand aufweist, der ihren Ausschluss von der Sendung rechtfertigen könnte", hieß es.

Eine Teilnahme eines Vertreters der Antragstellerin zwinge den WDR zudem nicht dazu, von seinem redaktionellen Sendungskonzept erheblich abzuweichen, erklärte das Gericht. Warum die Teilnahme eines achten Gastes die Umsetzung oder Attraktivität der 90-minütigen Sendung entgegenstehen sollte, sei nicht erkenntlich.

lwd



Zuerst veröffentlicht 05.06.2024 13:38 Letzte Änderung: 07.06.2024 11:09 (Termin der "Wahlarena" war Donnerstag, 6. Juni)

Schlagworte: Justiz, Medien, Parteien, BSW, WDR, ARD, Europawahl, Sahra Wagenknecht, OVG NRW, lwd, NEU

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