Gericht: WDR muss Wagenknecht-Partei nicht in Wahlsendung einladen - epd medien

29.05.2024 15:51

Sahra Wagenknecht (Mitte) im Oktober 2023

Köln (epd). Der Spitzenkandidat für die Europawahl der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) muss laut einer Gerichtsentscheidung nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Ein entsprechender Eilantrag der BSW sei am Mittwoch abgelehnt worden, erklärte das Verwaltungsgericht Köln und verwies dabei auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit. (AZ: 6 L 928/24)

Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, für die das Oberverwaltungsgericht Münster zuständig wäre. BSW-Spitzenkandidat ist der ehemalige Linken-Politiker Fabio De Masi.

Die vom WDR verantwortete TV-Sendung ist für den 6. Juni geplant, wenige Tage vor der Europawahl am 9. Juni. Dazu seien Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und den Linken eingeladen, erklärte das Gericht. Die Partei BSW habe argumentiert, durch die Nichteinladung zur Sendung in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt zu sein.

Ermessensspielraum für WDR

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und betonte das Grundrecht der Rundfunkfreiheit. Der WDR habe das Recht, die Teilnehmer an einer redaktionell gestalteten Fernsehdiskussion nach eigenem Ermessen zu bestimmen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssten Parteien grundsätzlich in redaktionellen Sendungen vor Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen, erklärte das Verwaltungsgericht. Das habe der WDR eingehalten, indem er die Partei BSW in anderen wahlbezogenen Sendungen ausreichend Gelegenheit biete, die Wählerinnen und Wähler zu erreichen. Die Begrenzung der Teilnehmenden der "Wahlarena" auf Vertreterinnen und Vertreter jener Parteien, die bereits im aktuellen Europaparlament vertreten sind, sei zulässig. Denn in der Sendung gehe es auch um einen Rückblick auf die parlamentarische Arbeit der eingeladenen Parteien.

"Wenig belastbare Anhaltspunkte"

Ihre eigene Bedeutung leite die Partei BSW "überwiegend aus wenig belastbaren und nur eingeschränkt objektiv überprüfbaren Anhaltspunkten her", hieß es in der Entscheidung. Aussagekräftige Wahlergebnisse könne sie bisher nicht aufweisen. Zudem werde die Partei in anderen Sendungen zur Europawahl im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk ausreichend berücksichtigt.

Die Partei BSW wurde im Januar 2024 gegründet. Die meisten Gründungsmitglieder gehörten wie die Namensgeberin Sahra Wagenknecht zuvor der Linkspartei an.

lwd



Zuerst veröffentlicht 29.05.2024 17:51 Letzte Änderung: 29.05.2024 18:10

Schlagworte: Justiz, Medien, Wahlen, Europa, NEU

zur Startseite von epd medien