Landtagswahlen: MDR macht Pläne zur Berichterstattung öffentlich - epd medien

12.07.2024 10:16

Das Landesfunkhaus des MDR in Erfurt

Leipzig (epd). Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat eigene Wahlkonzepte zu den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen veröffentlicht. Damit solle transparent gemacht werden, wie der Sender seine begleitende Berichterstattung gestalten und die in Wahlkampfzeiten geltenden "besonderen Bedingungen" berücksichtigen wolle, sagte MDR-Chefredakteurin Julia Krittian laut Mitteilung vom 11. Juli. Die beiden Bundesländer wählen jeweils am 1. September neue Landtage.

Zu den redaktionellen Leitlinien ist in den Konzepten beispielsweise festgehalten, dass die Redaktionen "ausgewogen und unparteiisch über Ereignisse im Zusammenhang mit der anstehenden Wahl berichten" werden. Aussagen und Parteiziele würden journalistisch eingeordnet sowie unabhängig und frei bewertet. "Somit verwirklicht der MDR seine Programmautonomie und trägt dem Neutralitätsgebot Rechnung", heißt es in den Konzepten.

Mehrere Sondersendungen geplant

Eigenen Angaben zufolge planen der MDR Sachsen und MDR Thüringen in Kooperation mit MDR Aktuell Sondersendungen zu den Wahlen, darunter je eine "Fakt Ist!: Wahlarena" mit den Spitzenkandidatinnen und -kandidaten. In einer "jungen Wahlarena" von MDR Sachsen stelle sich darüber hinaus der sächsische Parteinachwuchs den Fragen, die junge Menschen bewegten. Eine Sondersendung des MDR Thüringen solle zudem den Erstwählern die Programme einzelner Parteien näherbringen. "Zentral in all diesen Formaten ist der Teilhabe-Aspekt. Sie bieten Interessierten die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen und sich stellenweise aktiv an den Live-Diskussionen zu beteiligen", so der MDR.

Für den 1. September planten MDR und ARD eine gemeinsame Wahlsendung aus einem Hauptstudio im Sächsischen Landtag in Dresden und einem Studio im Landtag in Erfurt. Verschiedene MDR-Redaktionen böten darüber hinaus Informations- und Mitmachangebote im Vorfeld der Wahl, am Wahltag selbst sowie im Nachgang an. Mit dabei sei auch ein Kandidatencheck, der Listen- und Direktkandidatinnen und -kandidaten per Video vorstellt.

Abgestufte Chancengleichheit

Ein besonderes Augenmerk des MDR liegt den Konzepten nach auf dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit. Demnach geht die Rechtsprechung vergangener Jahre davon aus, dass auch redaktionelle Sendungen zu Wahlen immer einen sogenannten Wahlwerbeeffekt zugunsten gezeigter Parteien hätten. "Je enger der zeitliche Zusammenhang einer redaktionellen Wahlsendung mit dem Wahltag ist, desto bedeutsamer wird nach der Rechtsprechung der Anspruch der Parteien auf Gleichbehandlung", heißt es. Das schränke das Auswahlermessen und die redaktionelle Gestaltungsfreiheit der Rundfunkanstalten ein.

Der MDR hebt hervor, aus diesem Anspruch folge nicht, dass alle Parteien im Programm einer Rundfunkanstalt in gleichem Umfang zu Wort kommen müssen. Stattdessen lasse er zu, "zwischen den einzelnen Parteien entsprechend der Bedeutung der Partei zu differenzieren". Die Bedeutung der Parteien bemesse sich nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu Volksvertretungen auf Bundes-, Länder- und Europaebene. Den Ergebnissen der vergangenen Landtagswahl komme besondere Bedeutung zu.

Fokus auf bekannten Parteien

Weitere Kriterien "für die Feinabstufung zur Bedeutung einer Partei" seien nach der Rechtsprechung unter anderem eine jeweilige Beteiligung an der Bundes- oder anderen Länderregierungen, die Vertretung der Partei in Parlamenten und die Dauer ihres Bestehens. Konkret heißt das: "Der MDR berichtet über jede Partei, allerdings nur entsprechend ihrer Bedeutung." Laut den Konzepten für Thüringen und Sachsen wird der Fokus der Berichterstattung auf CDU, AfD, SPD, Grüne, Linke, FDP und BSW liegen.

Insbesondere die Frage, welche Parteien zu TV-Diskussionrunden vor Wahlen eingeladen werden, sorgt immer wieder für Streit. So hatte WDR im Juni Verfassungsbeschwerde angekündigt, weil der Spitzenkandidat Fabio De Masi vom "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster an der "ARD Wahlarena" teilnehmen durfte. Der WDR sehe einen "grundsätzlichen Klärungsbedarf, was die abgestufte Chancengleichheit angeht", erklärte der Sender.

cph



Zuerst veröffentlicht 12.07.2024 12:16

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Internet, MDR, Wahlen, Bundesländer, Journalismus, cph

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