Nach "Wahlarena"-Urteil: WDR will Verfassungsbeschwerde einlegen - epd medien

07.06.2024 10:17

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Köln (epd). Der WDR will Verfassungsbeschwerde einlegen, weil der Spitzenkandidat Fabio De Masi vom "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster an der "ARD-Wahlarena" teilnehmen durfte. Der WDR sehe einen "grundsätzlichen Klärungsbedarf, was die abgestufte Chancengleichheit angeht", teilte der Sender auf epd-Anfrage am Freitag in Köln mit.

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war bis Freitagmittag nach Gerichtsangaben "soweit ersichtlich" noch kein Antrag des WDR eingegangen. De Masi war einer von insgesamt acht Politikerinnen und Politikern, die an der "Wahlarena" zur Europawahl am Donnerstagabend teilgenommen haben. In der Sendung, die laut WDR 1,8 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer im Ersten verfolgten, saßen damit Kandidaten von CSU, AfD, FDP, Grüne, Linke, SPD, CDU und BSW.

Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen

Im Vorfeld hatte das OVG Münster entschieden, dass auch ein BSW-Kandidat in die Sendung eingeladen werden müsse. Das OVG erklärte, die Partei könne wegen des allgemeinen verfassungsrechtlichen Gebots der abgestuften Chancengleichheit politischer Parteien die Teilnahme an der ARD-Sendung beanspruchen. Das dargelegte Sendungskonzept rechtfertige die Nichtberücksichtigung der BSW nicht.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag des BSW gegen den WDR abgelehnt. Dabei hatte die Kammer auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit verwiesen.

WDR will Rechtssicherheit für zukünftige Wahlen

"Wir wollen für zukünftige Wahlen gerne Rechtssicherheit herstellen, welche redaktionellen Spielräume wir in der Vorwahlberichterstattung haben und welche Rolle dabei das redaktionelle Gesamtkonzept spielt", teilte der WDR mit. Das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit besage, dass Parteien im Vorfeld von Wahlen entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung im Programm zu berücksichtigen seien. Zugleich stünden Wahlsendungen unter dem Schutz der Rundfunkfreiheit. "Zwischen beidem muss nach der Rechtsprechung ein angemessener Ausgleich hergestellt werden", so der WDR.

Nach Auffassung des Senders ist "die Chancengleichheit auch dann gewahrt, wenn eine Partei nicht ins journalistische Konzept einer Sendung passt und deshalb in eine konkrete Sendung nicht eingeladen wird, im Gesamtprogrammangebot aber angemessen berücksichtigt ist".

cph



Zuerst veröffentlicht 07.06.2024 12:17 Letzte Änderung: 07.06.2024 16:26

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Wahlen, WDR, Wahlarena, ARD, BSW, OVG Münster, cph, NEU

zur Startseite von epd medien