07.10.2024 13:53
Berlin (epd). Mit dem Inkrafttreten des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags zum 1. Oktober gelten in Deutschland unter anderem neue Regelungen für den Jugendmedienschutz. Die Medienanstalten ernannten im Zuge dessen den Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Tobias Schmid, zum gemeinsamen Beauftragten für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) des Bundes, wie die Aufsichtsbehörden am Montag in Berlin mitteilten. Schmid koordiniert in dieser Funktion die Zusammenarbeit zwischen nationalen und europäischen Behörden wie Bundesnetzagentur und EU-Kommission.
Nach dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag sind die Medienanstalten offiziell für die Durchsetzung von Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag im Kontext der neuen europäischen Regelungen zuständig. Sie sollen damit auch grenzüberschreitend dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche im Internet besser geschützt und Regeln für digitale Plattformen durchgesetzt werden.
Die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Eva Flecken, erklärte, mit dieser Regelung würden die bisherigen Aktivitäten der Landesmedienanstalten und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf dem Gebiet anerkannt. Wichtig für den Erfolg des Digital Services Acts (DSA) der EU sei, dass nationale und europäische Stellen gut zusammenarbeiten, sagte Flecken.
Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag passt den Medienstaatsvertrag an den DSA und das DDG an, das seit Mitte Mai den deutschen Rechtsrahmen für die europäische Verordnung bildet. Zudem wurde durch die Novelle die Regionalfensterregelung beim privaten Fernsehen geändert: Ab sofort sind die beiden großen privaten Fernsehgruppen RTL und ProSiebenSat.1 verpflichtet, in jeweils einem Programm Regionalfenster zu veranstalten.
Der DSA setzt neue, einheitliche Standards für den Schutz vor illegalen Inhalten wie Hass und Hetze, Desinformation sowie vor illegalen Produkten bei Online-Diensten. Zu diesen Online-Diensten zählen unter anderem Plattformen, soziale Medien, Suchmaschinen, App-Stores, Buchungsportale, Jobbörsen oder Cloud-Dienste. Die EU-Verordnung verpflichtet die Anbieter dieser Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen und ein nachvollziehbares Melde- und Abhilfeverfahren zu schaffen. Halten die Plattformbetreiber die Vorschriften nicht ein, können Buß- und Zwangsgelder verhängt werden, die sich auf bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes belaufen können.
Die Vorschriften des DSA für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die monatlich mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer haben, greifen bereits seit August 2023. Für die Durchsetzung der Bestimmungen bei diesen Angeboten ist die EU-Kommission zuständig. Seit dem 17. Februar 2024 gelten die Regelungen auch für kleinere Online-Plattformen. Die Aufsicht erfolgt hier in den einzelnen Mitgliedstaaten.
nbl
Zuerst veröffentlicht 07.10.2024 15:53 Letzte Änderung: 07.10.2024 16:00
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Medienänderungsstaatsvertrag, Medienanstalten, Schmid, DSA, DDG, NEU
zur Startseite von epd medien