Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft: Beschwerdestelle bei Bundesnetzagentur - epd medien

21.05.2024 10:06

Webseite der Bundesnetzagentur

Bonn (epd). Die Bundesnetzagentur hat mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) zum 14. Mai eine neue Beschwerdestelle eingerichtet. Mit dem Gesetz soll der deutsche Rechtsrahmen an den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union angepasst werden. Als Digital Services Coordinator (DSC) überwacht die Bundesnetzagentur als koordinierende Stelle, dass Online-Dienste die neuen Regeln DSA einhalten.

Bei systematischen Verstößen kann der DSC Zwangs- und Bußgelder verhängen, wie die Bundesnetzagentur in Bonn mitteilte. Verstöße gegen den DSA lägen beispielsweise vor, wenn User illegale Inhalte bei Online-Anbietern nicht leicht melden können, Anbieter ihre Entscheidung über Löschung oder Nicht-Löschung nicht nachvollziehbar begründen oder wenn sie den Usern keine Informationen über die angezeigte Werbung zur Verfügung stellen.

Sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU müssen den DSA bereits seit dem 25. August 2023 einhalten. Dies überwacht die EU-Kommission. Kleinere Anbieter müssen die Vorgaben seit dem 17. Februar 2024 einhalten. Diese werden nun von der Bundesnetzagentur kontrolliert, die im DDG als deutscher DSC benannt wird.

Zusammenarbeit mit anderen Behörden

"Die Anbieter müssen Hinweisen über illegale Inhalte und Produkte nachgehen oder Hass- und Falschmeldungen wirksam beseitigen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. "Wenn das nicht passiert, können sich die Menschen an uns wenden. Bei regelmäßigen und systematischen Verstößen gehen wir gegen die Anbieter vor." In solchen Fällen könne der DSC Buß- und Zwangsgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen.

Ob Inhalte illegal sind, beurteilten wie bisher die Behörden und Gerichte, betonte die Bundesnetzagentur. Der DSC könne weder einzelne illegale Inhalte löschen, noch Profile sperren oder Entfernungsanordnungen erlassen. Bei seiner Arbeit werde er einerseits von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, die die zuständigen Stellen für Medienaufsicht koordiniert, und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit unterstützt. Er arbeite andererseits auch mit weiteren Behörden, wie dem Bundeskriminalamt (BKA), zusammen.

Bei Beschwerden über Anbieter mit Sitz in anderen EU-Ländern leite der DSC den Fall an den zuständigen DSC im Ausland weiter.

Wissing sieht "Verrohung des Diskurses"

"Wir sehen eine zusehende Verrohung des Diskurses im Netz", erklärte Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP). Auch die Plattformbetreiber trügen Verantwortung und müssten gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen. Die Bundesnetzagentur werde auf die Einhaltung der gemeinsamen europäischen Regeln pochen. "Wenn wir geltendes Recht konsequent durchsetzen, stärken wir den freien Diskurs im Netz", sagte Wissing.

Der DSA soll neue, einheitliche Standards für den Schutz vor illegalen Inhalten wie Hass und Hetze, Desinformation sowie vor illegalen Produkten bei Online-Diensten setzen. Zu diesen Online-Diensten zählen unter anderem Plattformen, soziale Medien, Suchmaschinen, App-Stores, Buchungsportale, Jobbörsen oder Cloud-Dienste. Der DSA verpflichtet die Anbieter dieser Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen und ein nachvollziehbares Melde- und Abhilfeverfahren zu schaffen.

Sonderzuständigkeiten der Bundeszentrale

Sonderzuständigkeiten liegen bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Sie ist für den strukturellen Online-Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Beispiel vor Cybermobbing, sexueller Gewalt und Radikalisierung in Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland zuständig.

Die gemäß DDG bei der Bundeszentrale eingerichtete und unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überwacht die Einhaltung des DSA im Hinblick auf strukturelle Vorsorgemaßnahmen. Die Stelle nahm ebenfalls am 14. Mai ihre Arbeit auf.

nbl



Zuerst veröffentlicht 21.05.2024 12:06

Schlagworte: Medien, EU, Digitale-Dienste-Gesetz, DSA, Bundesnetzagentur, nbl

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