06.11.2024 09:56
Mainz (epd). Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben einen gemeinsamen Entwurf zur Novellierung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR) veröffentlicht, der jetzt kommentiert werden kann. Der Entwurf sei auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht worden, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Dienstag in Mainz mit. Die Novelle sehe eine grundlegende Reform des SWR-Staatsvertrags vor. Gleichzeitig solle die gesetzliche Beauftragung der Hörfunkangebote an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Zudem sollen Kürzungen an den Gremien vorgenommen werden.
Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab sagte, Ziel der Reform sei es, den SWR zu stärken und ihn "modern und zeitgemäß fortzuentwickeln." Es gehe um mehr Effizienz und Sparsamkeit in Verwaltung und Technik. "Deshalb werden wir wie im Reformstaatsvertrag den Auftrag qualitativ aufwerten und das Angebot beispielsweise beim Hörfunk anpassen und die Direktionen und Gremiengrößen verkleinern."
Die Anzahl der Mitglieder im Rundfunkrat soll von 74 auf 52 reduziert werden. 30 Mitglieder sollen aus Baden-Württemberg entsandt werden, 14 aus Rheinland-Pfalz, weitere acht Mitglieder sollen aus den Ländern Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz kommen. Die Kirchen dürfen in Zukunft statt bisher sechs Gremienmitglieder nur noch vier entsenden. Die Landesrundfunkräte sollen abgeschafft werden, stattdessen sollen die dem jeweiligen Land zuzuordnenden Mitglieder des Rundfunkrats einen Landesprogrammausschuss bilden.
Der Verwaltungsrat soll von 18 auf 12 Mitglieder verkleinert werden. Sieben sachverständige Mitglieder sollen vom Rundfunkrat gewählt werden. "Maßgeblich für die Auswahl ist die Sachkunde in Aufgabenbereichen des Verwaltungsrats", heißt es in dem Entwurf. Demnach sollen die Sachverständigen Erfahrungen auf den Gebieten der Medienwirtschaft, der Wirtschaftswissenschaften, der Wirtschaftsprüfung, der Personalwirtschaft, der Informations- oder Rundfunktechnologie sowie des Rechts aufweisen. Ein Mitglied muss über das Wirtschaftsprüferexamen, ein weiteres über die Befähigung zum Richteramt verfügen. Die Landtage und Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz entsenden jeweils ein Mitglied, ein weiteres Mitglied entsendet der Personalrat.
In der Geschäftsleitung soll als zusätzliches Organ ein gemeinsames Direktorium installiert werden, das ein "neues, modernes Kollegialorgan" sein soll. Es besteht aus dem Intendanten und den Direktorinnen und Direktoren. Damit werde die Leitung und Verantwortung in der Geschäftsleitung auf eine breitere Basis gestellt, heißt es im Entwurf. Das Direktorium soll insbesondere zuständig sein für die Programmstrategie, die Digitalstrategie, die Aufstellung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses, den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken, den Erwerb und Veräußerung von Unternehmungen und Beteiligungen sowie für personalstrategische Entscheidungen und rechtliche Fragen. Die Letztveranwortlichkeit bleibe beim Intendanten oder der Intendantin. Direktoren der Landessender soll es laut Entwurf nicht mehr geben.
Bei den Hörfunkprogrammen sieht der Entwurf vor, dass der SWR durch eine offene Beauftragung mehr Flexibilität bei der konkreten Auftragserfüllung bekommen soll. "Die enge, staatsvertragliche Beauftragung einzelner Angebote wird dabei durch einen offenen, an den grundsätzlichen Zielen des Auftrags des SWR ausgerichteten Rahmen abgelöst", heißt es in dem Entwurf. Jeweils ein Landeshörfunkprogramm für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz soll beibehalten werden, daneben kann der SWR bis zu vier weitere Hörfunkprogramme veranstalten, die er über unterschiedliche Übertragungswege verbreiten könnte. Ergänzend soll der SWR zwei ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme anbieten können. Damit sieht der Entwurf vor, die Anzahl von ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogramme von drei auf zwei zu reduzieren.
Der Entwurf regelt, dass der SWR zur Unterstützung seiner Arbeit "in verantwortungsvollem Umfang" Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen kann.
Bei seinen kommerziellen Aktivitäten soll der SWR laut Entwurf besonders auch die daraus folgenden Auswirkungen auf den privaten Rundfunk beachten und Möglichkeiten zu Kooperationen mit privaten Medien in den Blick nehmen.
Änderungen sieht der Entwurf auch bei der Publikumsbeteiligung vor. Dazu soll das Direktorium in Abstimmung mit dem Rundfunkrat geeignete Maßnahmen treffen, "um sich in einem kontinuierlichen Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern auszutauschen", heißt es. Die Ergebnisse des Dialogs sollen in das Qualitätsmanagement des SWR einfließen.
Neu sind außerdem Formulierungen zu Compliance-Regeln im SWR. Der SWR habe ein wirksames Compliance-Management-System nach anerkannten Standards zu gewährleisten und nach dem aktuellen Stand fortzuschreiben. Dazu habe er eine unabhängige Compliance-Stelle oder einen Compliance-Beauftragten einzusetzen. Damit werden Regelungen aus dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag übernommen, der am 1. Januar in Kraft trat.
Darüber hinaus soll der SWR eine Ombudsperson als externe Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen beauftragen.
Über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg bestehe nun für alle Bürger, Verbände und Institutionen die Gelegenheit, bis zum 26. November zu dem Staatsvertragsentwurf Stellung zu nehmen.
ema/dir
Zuerst veröffentlicht 06.11.2024 10:56 Letzte Änderung: 07.11.2024 15:01 (Details zum Entwurf ergänzt)
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Reformen, Bundesländer, ema, BER, NEU
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