Medienanstalten: 83 Werbeverstöße auf Plattformen im Jahr 2024 - epd medien

22.01.2025 10:36

Hier tummeln sich Influencer: Facebook-App auf einem Smartphone

Berlin (epd). Auf den Plattformen Instagram, Youtube, Tiktok und Facebook haben die Landesmedienanstalten im vergangenen Jahr 83 Werbeverstöße gezählt. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) habe die Verstöße wegen fehlender oder nicht ausreichender Werbekennzeichnung festgestellt, sagte Christian Krebs, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), auf epd-Anfrage. Er ist Koordinator des Fachausschusses Regulierung der Medienanstalten.

Dies habe in der Folge zu acht Beanstandungen geführt, die jeweils mehrere Verstöße umfassten, sagte Krebs. Zusätzlich habe die ZAK im vergangenen Jahr in drei Fällen Bußgelder verhängt. Der Medienstaatsvertrag schreibt vor, dass Werbung in Social-Media-Angeboten klar als solche erkennbar sein und gekennzeichnet werden muss.

Amtsgericht reduziert Bußgeld

Die ZAK verhängte 2024 mit rund 24.300 Euro das bisher höchste Bußgeld gegen einen Influencer wegen Werbeverstöße. Allerdings musste der Mann mit Wohnsitz in Südniedersachsen den Betrag am Ende nicht in dieser Höhe zahlen. Gegen die Entscheidung der ZAK, die die NLM umsetzte, wehrte sich der Influencer und legte Einspruch bei der Medienanstalt ein. In der Folge landete der Fall dann beim Amtsgericht Hannover. Das Gericht entschied am 6. November, das wegen unzureichender Werbekennzeichnungen bei Instagram und Tiktok auferlegte Bußgeld sei auf 12.500 Euro zu reduzieren. Das Urteil, mit dem das Bußgeld um rund 11.800 Euro verringert wurde, ist rechtskräftig. (AZ: 265 OWi 503/24)

Das Amtsgericht teilte dem epd mit, die Geldbuße in dieser Höhe sei wegen eines umfassenden Geständnisses und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen festgesetzt worden. Der Influencer hatte zunächst auch noch Klage gegen die NLM wegen der medienrechtlichen Beanstandung erhoben, die die Medienanstalt ebenfalls nach der ZAK-Entscheidung umzusetzen hatte. Diese Klage, die beim Verwaltungsgericht Göttingen eingereicht wurde, zog er aber später wieder zurück. Die Beanstandung wurde laut der NLM im September 2024 bestandskräftig.

Klärung oft im Vorfeld

Dass Influencer gegen Beanstandungs- oder Bußgeldentscheidungen der ZAK juristisch vorgehen, kommt nicht so häufig vor. Aufsichtsverfahren bei den Landesmedienanstalten gibt es außerdem erst dann, wenn andere Mittel nicht greifen. So ließen sich "viele Verstöße im Bereich Influencer-Marketing schon im Vorfeld eines offiziellen Verfahrens" lösen, erklärte NLM-Direktor Krebs. Influencer erhielten von den Landesmedienanstalten informelle Hinweise. Das führe oft dazu, dass die fehlenden oder unzureichenden Werbekennzeichnungen korrigiert würden.

Im Dezember 2024 appellierte Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (Brema), auch an die Werbetreibenden, das Thema besser im Blick zu haben: "Wenn die Unternehmen ihrerseits auch schon sagen, achte bitte auf die Werbekennzeichnung, dann wäre das Problem deutlich geringer", sagte sie im Medien-Podcast "Läuft" von epd medien und Grimme-Institut.

Krebs: Sensibilisierung steigt

Laut Krebs findet Influencer-Marketing nicht nur auf Instagram, Youtube, Tiktok oder Twitch statt, sondern inzwischen auch auf Linkedin. Das Influencer-Marketing in Sozialen Medien professionalisiere sich weiter: Viele Influencerinnen und Influencer setzten mittlerweile Agenturen ein, um mit der Werbewirtschaft in Kontakt zu kommen. Innerhalb der Branche steige die Sensibilisierung für eine korrekte Werbekennzeichnung, sagte Krebs. Das zeige auch ein Schulungsangebot des Deutschen Werberats, der seit Sommer 2024 einen Online-Kurs zu den "wesentlichen Regeln für Online-Werbung" anbietet.

Krebs zufolge gibt es aber auch Agenturen, die versuchten, "den Online-Anbietern die Kennzeichnung der Werbung auszureden". Dabei gehe es unter anderem um "Content Marketing via Link-Building und Suchmaschinen-Spamming". Zur Einhaltung der Werbevorschriften im Medienstaatsvertrag seien die Influencer als Inhalteabieter verpflichtet, nicht aber die Agenturen. Sie würden nicht vom Staatsvertrag erfasst: Lediglich über das Wettbewerbsrecht lasse sich gegen diese Agenturen regulativ vorgehen, so Krebs. Mit Selbstkontrolleinrichtungen wie dem Deutschen Rat für Public Relations (DRPR) seien die Landesmedienanstalten weiter in Kontakt. Dabei gehe es darum, "auf dieser Ebene die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer korrekten Werbekennzeichnung zu vermitteln".

vnn



Zuerst veröffentlicht 22.01.2025 11:36

Schlagworte: Medien, Werbung, Internet, Influencer, Landesmedienanstalten, Krebs

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