23.01.2025 15:06
Berlin/Potsdam (epd). Nach den größtenteils zurückgezogenen RBB-Berichten über Belästigungsvorwürfe gegen den Berliner Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar will sich der Rundfunkrat des Senders mit der Berichterstattung befassen. Dazu sei am 30. Januar eine Sondersitzung des Aufsichtsgremiums des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) geplant, teilte die Gremiengeschäftsstelle des Senders am Donnerstag mit.
In der vergangenen Woche waren Zweifel an den Vorwürfen gegen Gelbhaar lautgeworden, in der Folge zog der RBB große Teile seiner Berichterstattung zurück. RBB-Chefredakteur David Biesinger erklärte, dass "journalistische Standards" womöglich "nicht vollumfänglich eingehalten worden" sind. So sei die hinter einer eidesstattlichen Versicherung liegende Identität von der Redaktion nicht ausreichend überprüft worden.
Der Programmausschuss des Rundfunkrats befasste sich nach Senderangaben am Mittwoch in nicht-öffentlicher Sitzung mit Recherche und Berichterstattung. Der Vorsitzende Moshe Abraham Offenberg erklärte am Donnerstag, der Ausschuss habe empfohlen, "die Diskussion zur Causa Gelbhaar im Rundfunkrat fortzusetzen". Der Rundfunkratsvorsitzende Oliver Bürgel betonte, es gebe weiteren Diskussions- und Aussprachebedarf.
Am Montag erwirkte Gelbhaar eine einstweilige Verfügung gegen den RBB. Die Berichterstattung des Senders habe Persönlichkeitsrechte Gelbhaars verletzt, entschied das Landgericht Hamburg. Konkret darf der RBB nicht mehr den Verdacht erwecken, Gelbhaar habe "eine junge Frau im Rahmen der Parteiarbeit bei mehreren Begegnungen gegen ihren Willen am Arm gestreichelt und sodann am unteren Rücken angefasst".
Das Landgericht Hamburg betont in seinem Beschluss, der RBB habe zu Teilen seiner Berichterstattung bereits Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. Die nun gerichtlich untersagten Behauptungen habe der Sender allerdings weiter als zulässig erachtet. Daher habe nicht ausgeschlossen werden können, dass der RBB diese Teile der Berichterstattung wieder online stellt. Vom RBB hieß es, der Sender werde keine Beschwerde gegen das Urteil einlegen.
lob
Zuerst veröffentlicht 23.01.2025 16:06 Letzte Änderung: 23.01.2025 16:08
Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Gekbhaar, Rundfunkrat, lob, NEU
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