27.01.2025 17:07
Stuttgart, Mainz (epd). Der Südwestrundfunk (SWR) will einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Teilnehmerrunde bei der Vorwahlsendung "Wahlarena" nicht akzeptieren. Der Sender teile die Rechtsauffassung des Gerichts nicht und werde "sehr zeitnah" Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen, teilte eine Sprecherin am Montag auf Anfrage dem epd mit.
Nach der in der vergangenen Woche ergangenen Entscheidung war der SWR dazu verpflichtet worden, aus Gründen der Chancengleichheit auch die beiden Spitzenkandidaten des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Jessica Tatti und Alexander Ulrich, zu der Sendung einzuladen.
"Eine Zusage zur Teilnahme des BSW an der Wahlarena kann derzeit jedenfalls nicht gegeben werden", heißt es in dem neuen Statement des Senders. Das Verwaltungsgericht hatte auf einen Eilantrag der Partei hin die Kriterien bemängelt, nach denen der SWR die Teilnehmer für die Sendung ausgewählt hatte.
In der Entscheidung war insbesondere beanstandet worden, dass die Verantwortlichen für die Wahlsendung neben Politikern der in Umfragen führenden Parteien CDU, AfD, SPD und der Grünen auch die Spitzenkandidaten der FDP in die Sendung eingeladen hatten. In aktuellen bundesweiten Wahlumfragen erziele das BSW meist "Werte über denen der FDP", heißt es in der Entscheidung: "Die aktuellen Erfolgschancen rechtfertigen daher, wird die FDP eingeladen, einen Ausschluss des Antragstellers nicht."
Knapp zwei Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl sollen am 12. Februar im SWR-Fernsehprogramm in zwei zeitgleich ausgestrahlten Live-Diskussionen die Spitzenkandidaten der führenden Parteien für beide Länder zu ausgewählten Themen befragt werden und auch miteinander debattieren.
Dass die FDP gegenüber anderen, die nach aktuellen Umfragen an der Fünf-Prozent-Hürde zu scheitern droht, dabei bevorzugt werden sollte, hatte der Sender damit begründet, dass die Partei Teil der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist und schon wesentlich länger besteht als das BSW. Eine Einladung weiterer Teilnehmer von BSW, Linken oder Freien Wählern würde "das Format sprengen", die Zahl der Politiker müsse daher auf je fünf begrenzt werden.
lmw
Zuerst veröffentlicht 27.01.2025 18:07 Letzte Änderung: 28.01.2025 09:02
Schlagworte: Medien, Parteien, Wahlen, NEU
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