BSW bleibt bei "Wahlarena" der ARD außen vor - epd medien

17.02.2025 11:35

Sarah Wagenknecht (Archivbild)

Karlsruhe (epd). Die Partei BSW bleibt bei der "ARD Wahlarena" außen vor. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtberücksichtigung in der Fernsehsendung nicht an. Die Partei habe nicht schlüssig aufgezeigt, dass sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit von Parteien und Gleichberechtigung verletzt worden sei, teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Die "ARD Wahlarena" zu Bundestagswahl am nächsten Sonntag sollte am Montagabend live aus Berlin ausgestrahlt werden. (AZ: 2 BvR 230/25)

In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Eilverfahren geurteilt, dass der WDR nicht verpflichtet sei, die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht einzuladen (AZ: 13 B 105/25). Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln.

Vorgehen des WDR zulässig

Anlass des Rechtsstreits war, dass der WDR als federführende Landesrundfunkanstalt die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der Parteien CDU/CSU, der AfD, der SPD und der Grünen eingeladen hatte. Die Nichtberücksichtigung des BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) und seiner Spitzenkandidatin und Namensgeberin führte zu der Klage der Partei.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts rechtfertigt das redaktionelle Konzept der Sendung als "Townhall-Meeting" die Nichtberücksichtigung des BSW. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten bei redaktionell gestalteten Sendungen zwar jeder Partei die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf offenhalten. Das Vorgehen des WDR sei in diesem Fall aber zulässig, da alle eingeladenen Vertreterinnen und Vertreter Parteien angehören, die in den Umfragewerten konstant und deutlich oberhalb von zehn Prozent lägen, hieß es. Ausgehend von dieser Konzeption der Sendung sei die Einladung der Spitzenkandidatin des BSW nicht geboten gewesen, da die Partei bundesweit lediglich aktuelle Umfragewerte um die fünf Prozent erreicht.

lwd



Zuerst veröffentlicht 17.02.2025 12:35 Letzte Änderung: 19.02.2025 14:49

Schlagworte: Medien, Justiz, Wahlen, Parteien, NEU

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