Gerichtstermin zu RBB-Kündigung von Formen-Mohr aufgehoben - epd medien

14.03.2025 14:16

Berlin (epd). Im Rechtsstreit des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) mit der früheren Leiterin der Intendanz, Verena Formen-Mohr, wird das Landesarbeitsgericht am 21. März nun doch keine Entscheidung verkünden. Der Termin sei aufgehoben worden, teilte das Gericht am Freitag in Berlin mit. Ein neuer Termin sei noch nicht anberaumt worden. (AZ: 12 Sa 861/23)

Das Landesarbeitsgericht hatte in dem Rechtsstreit nach der mündlichen Verhandlung am 24. Januar zunächst mitgeteilt, dass beide Seiten eine einvernehmliche Lösung ihrer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung anstrebten. Geplant sei, bis zum 28. Februar eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, hieß es damals. Sollte dies nicht gelingen, solle am 21. März eine Entscheidung verkündet werden.

Arbeitsgericht bestätigte Kündigung

Der RBB hatte Formen-Mohr nach Gerichtsangaben im Oktober 2022 eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Das Arbeitsgericht Berlin hatte die Kündigung im April 2023 bestätigt. Sie habe mit ihrem Agieren die Vermögensinteressen des RBB gefährdet, hieß es zur Begründung. Die außerordentliche Kündigung sei wirksam. Dem RBB sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Befristung am 31. Juli 2025 nicht zuzumuten. (AZ: 21 Ca 10927/22)

Das Arbeitsgericht betonte in seiner Entscheidung, die frühere Intendanz-Leiterin habe Vorgaben für die Rechnungsfreigabe und die Erweiterung von Beratungsverträgen missachtet. Die Anforderungen an das Verfahren und die Form der Verträge seien klar geregelt und keine bloße Formsache. Ohne ihre Beachtung sei keine Rechenschaft über die Verwendung der Gebührengelder möglich.

lob



Zuerst veröffentlicht 14.03.2025 15:16 Letzte Änderung: 14.03.2025 15:19

Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Prozesse, Formen-Mohr, lob, NEU

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