21.03.2025 10:56
Köln (epd). ARD und ZDF bleiben bei ihrer Haltung, die Verfassungsbeschwerde gegen die ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zurückzuziehen. Das bekräftigte WDR-Intendantin Katrin Vernau am Donnerstag vor dem Rundfunkrat des Senders in Köln. Entsprechende Forderungen hatten die Landesregierungen von Bayern und Sachsen-Anhalt erhoben. Anderenfalls wollen sie den neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag nicht den Landtagen in München und Magdeburg vorlegen.
Die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro war von mehreren Landesregierungen abgelehnt und deshalb nicht umgesetzt worden. Dagegen hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio im November Beschwerde in Karlsruhe eingelegt. Nach Vernaus Angaben wurden die Bundesländer vom Bundesverfassungsgericht gebeten, bis zum 30. April zu der Beschwerde Stellung zu nehmen.
Das von der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember vereinbarte neue Finanzierungsmodell sieht vor, dass die Länder einer Erhöhung nicht mehr aktiv zustimmen müssen, sondern ein Widerspruchsrecht nutzen können. Wie hoch die jeweils nötige Widerspruchsquote ist, um die Erhöhung vorerst nicht wirksam werden zu lassen, soll sich nach dem von der KEF errechneten Grad der Steigerung richten.
Die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags soll nun im Umlaufverfahren von den Länderchefs unterschrieben werden. Bayern und Sachsen-Anhalt fordern allerdings weiter die Rücknahme der Klage. So erklärte Bayerns Staatskanzleichef Joachim Herrmann (CSU) am 10. März: "Für Bayern war von Anfang an klar: Beitragserhöhungen müssen ausgeschlossen sein, bevor ein neues Finanzierungsverfahren eingeführt werden kann."
In der Sitzung des WDR-Rundfunkrats ging es auch um Zahl der Produktionsverträge, die dem Aufsichtsgremium zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Diese soll nach dem Willen des Rats verringert werden. Bisher gilt ein Schwellenwert von zwei Millionen Euro. Der Rundfunkrat empfiehlt dem nordrhein-westfälischen Landtag, die Mindestgrenze im Zuge der anstehenden Novellierung des WDR-Gesetzes auf drei Millionen Euro zu erhöhen. Ein Beschluss dazu wurde bei sechs Nein-Stimmen und einer Enthaltung mit großer Mehrheit gefällt.
Der Rundfunkrats-Vorsitzende Rolf Zurbrüggen begründete dies mit der "fortschreitenden Inflation", die dazu geführt habe, dass sich das Gremium immer häufiger mit Standardverträgen - etwa für einzelne "Tatort"-Folgen - befassen müsse. Zudem liege der Zustimmungsvorbehalt beim WDR deutlich unter dem anderer ARD-Gremien.
Der WDR-Rundfunkrat lehnte am Donnerstag außerdem drei Programmbeschwerden ab. Diese betrafen die "Maischberger"-Sendung vom 4. September 2024, die Übertragung des Deutschen Fernsehpreises am 25. September 2024 und die "Hart aber fair"-Ausgabe vom 7. Oktober 2024. Die Beschwerdeführer warfen dem Sender aufgrund einzelner Aussagen von Studiogästen und Teilnehmern an der Fernsehpreis-Gala vor, gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben. Das Gremium wies die Beschwerden auf Vorschlag des Programmausschusses einstimmig zurück.
Lediglich im Fall der "Hart aber fair"-Sendung, die sich mit dem Vorschlag eines AfD-Verbots beschäftigt hatte, schloss sich der vom Landtag entsandte AfD-Abgeordnete Sven Tritschler der Programmbeschwerde an, die sich gegen eine angeblich unbewiesene Tatsachenbehauptung richtete. Tritschler kritisierte, dass die Einladungspolitik bei den vom WDR verantworteten Talkshows "auffällig einseitig" sei. Programmausschuss-Mitglied Florian Braun (CDU) verwies darauf, dass in der Sendung durchaus kritische Stimmen bezüglich eines Parteiverbots der AfD zu Wort gekommen seien.
Mit einer Schweigeminute würdigte der WDR-Rundfunkrat zu Beginn seiner Sitzung sein ehemaliges stellvertretendes Mitglied Gerhart Baum (FDP). Der vom NRW-Kulturrat seit 2016 in den Rundfunkrat entsandte ehemalige Bundesinnenminister war am 15. Februar im Alter von 92 Jahren verstorben. Baum sei ein "aufrichtiger Anwalt und Förderer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", aber auch ein "steter Mahner" und "nimmermüder Streiter für die Qualität" gewesen, sagte der Rundfunkrats-Vorsitzende Zurbrüggen: "Gerhart Baum hat sich für den WDR in großem Maße verdient gemacht."
tgr
Zuerst veröffentlicht 21.03.2025 11:56
Schlagworte: Medien, Fernsehen, Internet, WDR, Vernau, Gremien, WDR-Rundfunkrat, tgr
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