ARD und ZDF reichen Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag ein - epd medien

19.11.2024 16:42

ZDF und ARD haben rechtliche Schritte eingeleitet, um eine Anpassung des Rundfunkbeitrags durchzusetzen. Die öffentlich-rechtlichen Sender reichten am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Das Deutschlandradio ist nicht dabei.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Frankfurt a.M. (epd). ARD und ZDF haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags eingereicht. ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte am Dienstag in Mainz mit: "Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung." Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibe dem ZDF keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen. Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, sagte: "Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen."

Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen. Die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer hatten sich im Oktober auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, einen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag jedoch bis zum nächsten Treffen am 12. Dezember in Berlin verschoben.

Erhöhung zum 1. Januar ausgeschlossen

Die Medienpolitik darf nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen. Eine Erhöhung zum 1. Januar hatte die in Medienfragen federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz bereits Mitte September aus verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen.

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Bundesländer, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), bedauerte die Entscheidung von ARD und ZDF: "Wir Länder haben beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden. Daran arbeitet die Rundfunkkommission der Länder." Der Schritt nach Karlsruhe könne nur eine Ultima Ratio sein, sagte Schweitzer. Für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei der Konflikt um die Beitragserhöhung "wenig zuträglich".

Kretschmer: Nehmen Klage zur Kenntnis

Der sächsische Ministerpräsident und Co-Vorsitzende der Rundfunkkommission, Michael Kretschmer (CDU), teilte außerdem mit: "Die Ankündigung einer Klage der Anstalten zum Rundfunkbeitrag nehmen wir zur Kenntnis." Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wolle man auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember gemeinsam klären, sagte Kretschmer, der außerdem Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist.

Das ZDF erklärte, nachdem die KEF bereits im Februar ihre Beitragsempfehlung vorgelegt habe, sei es Aufgabe der Länder gewesen, diesen letzten Schritt zu initiieren. "Auch bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober gab es dazu keinen Beschluss. Eine Anpassung des Rundfunkbeitrags ab Januar 2025 ist damit nicht mehr möglich."

Auch die ARD kritisierte, dass in den verbleibenden sechs Wochen des Jahres eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens nicht mehr möglich sei. "Eine ausbleibende Beitragsanpassung würde für die Rundfunkanstalten nach Einschätzung der KEF 'die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden", führte der Senderverbund aus.

DJV kritisiert "populistische Erwägungen"

Der DJV unterstützte die Entscheidung von ARD und ZDF. "Es ist offensichtlich, dass die KEF-Empfehlung aus rein populistischen Erwägungen von der Ministerpräsidentenkonferenz nicht übernommen wurde", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster in Berlin. Die Klage in Karlsruhe sei deshalb der einzig mögliche Schritt gegen die politische Übergriffigkeit der Länderchefs, die eine Umsetzung der KEF-Empfehlung blockierten.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßte die Initiative von ARD und ZDF ebenfalls. Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand von ver.di, sagte: "Es ist richtig, dass ARD und ZDF sich zum Rundfunkbeitrag nun an das Verfassungsgericht wenden." Für die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen gebe es klare Vorschriften, und diese würden von den Länderchefs derzeit missachtet.

Keine Erhöhung für Deutschlandradio vorgesehen

Das Deutschlandradio kann indessen keine Verfassungsbeschwerde einreichen, wie der Sender auf epd-Anfrage des epd in Köln mitteilte: "Die Empfehlung der KEF für den Berichtszeitraum 2025 bis 2028 sieht für Deutschlandradio keine Erhöhung des Anteils am Rundfunkbeitrag vor. Da Deutschlandradio durch das Ausbleiben einer Beitragsanpassung nicht beschwert wäre, kann Deutschlandradio keine Verfassungsbeschwerde einreichen."

Auf Beitragsänderungen müssen sich zunächst die Länderchefs einigen, danach müssen die unterzeichneten Verträge von allen Landesparlamenten gebilligt werden. Auf dieser letzten Stufe scheiterte das Verfahren im Jahr 2020.

Der Rundfunkbeitrag sollte damals zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. 15 Landesparlamente ratifizierten den entsprechenden Medienänderungsstaatsvertrag, einzig der Landtag von Sachsen-Anhalt stimmte im Dezember 2020 nicht ab und kippte die von der KEF empfohlene Erhöhung damit vorerst. ARD, ZDF und Deutschlandradio wehrten sich erfolgreich mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Erhöhung im Sommer 2021 schließlich anordnete.

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Zuerst veröffentlicht 19.11.2024 15:11 Letzte Änderung: 19.11.2024 17:42

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Reformen, Bundesländer, Rundfunkbeitrag, Bundesverfassungsgericht, ema, NEU

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