Campact erwirkt einstweilige Verfügung gegen Ulf Poschardt - epd medien

03.04.2025 14:09

Ulf Poschardt (Archivbild)

Hamburg (epd). Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Journalisten Ulf Poschardt erlassen. Poschardt dürfe nicht wiederholen oder weiter verbreiten, dass die Kampagnenplattform Campact vom Staat finanziert sei, teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamburg am Donnerstag auf epd-Anfrage mit. Damit gab das Gericht einem Eilantrag der Plattform statt. (AZ: 324 O 146/25)

Bei Zuwiderhandlung drohen Poschardt, Herausgeber von "Welt", "Politico" und "Business Insider", ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Kommentar steht in einer bearbeiteten Fassung weiterhin online, in der sich die Passage nicht mehr findet.

Verletzung des Vereinspersönlichkeitsrechts

In dem Beitrag vom 26. Februar 2025 schrieb Poschardt laut Gericht: "Dank der Fragen der Unionsfraktion werden die Aktivisten dieses linksgrünen Staats im Staate als Agenten einer Destabilisierung bürgerlicher Vernunft angegangen: das Recherche-Netzwerk Correctiv, das Netzwerk Campact, ... - sie alle schwingen im Zweifel gleich, wenn es darum geht, die Koordinaten gesellschaftlicher Debatten nach links zu verschieben. Sie lieben den Staat, weil er sie finanziert."

Das Gericht begründete die einstweilige Verfügung damit, dass die untersagten Äußerungen Campact in seinem Vereinspersönlichkeitsrecht verletze. Der maßgebliche Durchschnittsleser entwickele bei Durchsicht der Passage das Verständnis, dass unter anderem der Antragsteller von staatlichen Stellen Gelder erhalte.

Eidesstattliche Versicherung

Hiergegen spreche auch nicht, dass sich der Artikel mit einer kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion an die Bundesregierung befasse, mit der die Vergabe staatlicher Mittel erst aufgeklärt werden solle. Anders als die Anfrage selbst formuliere der Antragsgegner in seinem Artikel die Vergabe staatlicher Mittel nicht als Frage, sondern stelle sie als feststehend dar. "Dabei handelt es sich um eine prozessual unwahre Tatsachenbehauptung", so das Gericht.

Der Antragsteller habe eidesstattlich versichern lassen, dass er selbst keine öffentlichen Gelder erhalte oder erhalten habe. Eine Wiederholungsgefahr sei durch die sprachliche Anpassung der streitigen Passagen nicht entfallen, da Poschardt keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben habe, hieß es weiter.

Kleine Anfrage der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion im Bundestag hatte einen Tag nach der Bundestagswahl Ende Februar eine Kleine Anfrage mit insgesamt 551 Fragen gestellt, in der sie wissen wollte, welche gemeinnützigen Organisationen Bundesmittel erhalten. Die Fraktion stellte deren Gemeinnützigkeit infrage und begründete dies mit den Protesten gegen die CDU, die Ende Januar eine Abstimmung über eine Verschärfung der Asylpolitik gemeinsam mit den Stimmen der in Teilen rechtsextremen AfD ausgelöst hatte.

Die Kleine Anfrage hatte aufgrund der enthaltenen Unterstellungen für heftige Kritik gesorgt. Geäußert wurde die Sorge, es solle Druck auf Organisationen ausgeübt werden, die sich kritisch über Politik äußern. Die Bundesregierung wies in ihrer Antwort die erhobenen Vorwürfe gegen gemeinnützige Organisationen zurück.

ema



Zuerst veröffentlicht 03.04.2025 16:09 Letzte Änderung: 03.04.2025 16:20

Schlagworte: Medien, Justiz, Campact, Poschardt, Welt, Landgericht Hamburg, ema, NEU

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