"Bild" entschuldigt sich für Falschberichte über Polizistin - epd medien

17.04.2025 10:05

Die "Bild"-Zeitung hat sich entschuldigt für komplett falsche Berichte über eine Berliner Polizistin. Chefredakteurin Marion Horn erklärte, man übernehme Verantwortung, persönlich und finanziell. Medienberichten zufolge erhält die Polizistin eine Entschädigung in Höhe von 150.000 Euro.

Berlin (epd). Die "Bild"-Zeitung hat sich in prominenter Form für ihre falsche Berichterstattung über eine Berliner Polizistin entschuldigt und diese richtiggestellt. Am Donnerstag berichtete die Zeitung in ihren Print- und Onlineausgaben an herausgehobener Stelle unter der Überschrift "Richtigstellung Fall Judy S." in eigener Sache. Im Text dazu heißt es, die Redaktion sei sich bewusst, dass sie Judy S. mit ihrer Berichterstattung großen Schaden zugefügt habe. Dafür bitte sie um Entschuldigung.

Der Fall hatte in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen. "Bild" hatte unter anderem berichtet, dass Judy S. in Wirklichkeit eine Transfrau sei. Sie habe beim Sex in ihrer Wohnung zwei Männer unter Drogen gesetzt und missbraucht, unter anderem mit einer Penispumpe. Die Zeitung schrieb dazu nun: "Keine dieser Behauptungen war zutreffend. Sie sind widerlegt."

Horn: "Wir übernehmen Verantwortung"

Auf epd-Anfrage verwies ein Sprecher des Konzerns Axel Springer in Berlin auf einen LinkedIn-Post der "Bild"-Chefredakteurin Marion Horn. Darin heißt es: "Über Judy S. haben wir komplett falsche Informationen verbreitet. Darum bitten wir die Beamtin am 17. April erneut - klar und öffentlich - um Entschuldigung."

"Wir übernehmen Verantwortung. Persönlich und finanziell", schrieb Horn weiter. Auf epd-Nachfrage, was das konkret bedeute, teilte der Konzernsprecher mit: "Darüber hinaus kommentieren wir keine redaktionellen Prozesse." Auch zur Höhe einer möglichen Entschädigung wollte er sich nicht äußern.

Judy S. erhält Entschädigung

Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegels" (Donnerstag) zahlt die Zeitung der Betroffenen eine "Rekordentschädigung" in Höhe von 150.000 Euro. Darauf habe sich die Zeitung mit Christian Schertz, dem Anwalt von Judy S., in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Schertz habe den Vergleich bestätigt, habe sich aber nicht zu Details äußern wollen.

Der Deutsche Presserat hatte im März zwei Rügen für vorverurteilende Berichte in "bild.de" und der Boulevardzeitung "B.Z." über den angeblichen Missbrauch durch die angebliche Trans-Frau ausgesprochen. Die Berichte verstießen massiv gegen den Persönlichkeitsschutz und die Unschuldsvermutung, erklärte das Gremium.

lob



Zuerst veröffentlicht 17.04.2025 08:53 Letzte Änderung: 17.04.2025 12:05

Schlagworte: Medien, Presse, Bild, Springer, Judy S., Schertz, Recht, lob, NEU

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