Bundesländer planen neuen "Digitale-Medien-Staatsvertrag" - epd medien

18.04.2025 08:11

Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz

Mainz (epd). Die Bundesländer haben mit Arbeiten an einem neuen Staatsvertrag zu Medien-Themen begonnen. Dabei gehe es unter anderem um die Verbesserung der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Mainz mit. Weitere Punkte seien beispielsweise die Refinanzierbarkeit von Medien und das Medienkonzentrationsrecht. Rheinland-Pfalz hat den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Bundesländer.

Die Beratungen liefen unter dem Arbeitstitel "Digitale-Medien-Staatsvertrag", erklärte die Staatskanzlei. Man stehe erst am Anfang des Evaluierungsprozesses. Daher gebe es noch keine festen Termine für Staatsvertragsentwürfe. Ziel sei es, die Rahmenbedingungen für die Arbeit von freien und unabhängigen Medien in Deutschland und in Europa zu verbessern. Es gehe darum, "den gesellschaftlichen Diskurs und die verlässlichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen".

Kommunikationsräume besser schützen

Man wolle Antworten darauf finden, "wie unsere Kommunikationsräume besser geschützt und wie der strukturelle Rahmen für den Prozess der Meinungsbildung verbessert werden kann", erklärte die Staatskanzlei. Auch wolle man Lösungen dafür finden, "was für einen fairen Wettbewerb im Medienbereich notwendig ist". Entscheidend sei, die Rahmenbedingungen für freie Medien auch im digitalen Raum bestmöglich auszugestalten.

In den vergangenen Jahren sei eine Vielzahl an Regeln für den Medien- und Digitalbereich entstanden, beispielsweise durch den Digital Services Act (DSA) und den European Media Freedom Act (EMFA) der Europäischen Union. Hier gehe es nun um eine Evaluierung und Weiterentwicklung, damit "Länder-, Bundes- und EU-Gesetzgebung bestmöglich zusammenwirken können".

Im März war der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von allen Länderchefs unterzeichnet worden. ARD und ZDF sollen demnach die Zahl ihrer Hörfunk- und TV-Angebote reduzieren. Auch das Umlaufverfahren für die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist abgeschlossen. Nach der Ratifizierung durch die Landesparlamente sollen beide Staatsverträge zum 1. Dezember 2025 in Kraft treten.

vnn



Zuerst veröffentlicht 18.04.2025 10:11

Schlagworte: Medien, Bundesländer, Gesetze

zur Startseite von epd medien