Reformstaatsvertrag für ARD und ZDF von allen Länderchefs unterzeichnet - epd medien

03.04.2025 11:53

Teilnehmer der Petitionsübergabe "Phoenix muss bleiben!" im März in Berlin: Nach dem Reformstaatsvertrag sollen zwei von vier Infosendern wegfallen

Dresden (epd). Der Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio liegt im Zeitplan: Alle 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben den Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterzeichnet, wie ein Sprecher der sächsischen Staatskanzlei dem epd am Donnerstag auf Anfrage in Dresden mitteilte. Auch das Umlaufverfahren für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sei inzwischen abgeschlossen. Nach der nun folgenden Ratifizierung durch die Landesparlamente sollen die Staatsverträge zum 1. Dezember 2025 in Kraft treten.

Die Ministerpräsidenten hatten sich im Oktober 2024 auf den Reformstaatsvertrag geeinigt. ARD und ZDF sollen danach die Zahl ihrer Hörfunk- und TV-Angebote reduzieren. Der Reformstaatsvertrag sieht anderem eine engere Zusammenarbeit der Kultursender 3sat und Arte vor.

Zwei Info- und Bildungssender sollen wegfallen

Außerdem sollen drei weitere TV-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen. Dabei sollen von den vier Sendern Tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo im Bereich Information, Bildung und Dokumentation durch Bündelung nur noch zwei übrig bleiben. Die Zahl der Hörfunkwellen der ARD soll von 70 auf 53 verringert werden.

Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, den die Länder im Dezember beschlossen hatten, definiert vor allem neue Anforderungen für Anbieter von Betriebssystemen beim technischen Jugendmedienschutz.

Ungewissheit über neues Finanzierungsverfahren

Die Länderchefs hatten sich im Dezember auch auf ein neues Verfahren zur Rundfunkfinanzierung geeinigt. Ob das neue Modell zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags kommt, ist ungewiss. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen dem neuen Verfahren nur zustimmen, wenn ARD und ZDF ihre Beschwerden zur ausgebliebenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags beim Bundesverfassungsgericht zurücknehmen. Das lehnen die Sender jedoch ab.

ARD und ZDF hatten die Beschwerde eingereicht, weil die Länder der Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, nicht gefolgt waren.

nbl



Zuerst veröffentlicht 03.04.2025 13:53 Letzte Änderung: 03.04.2025 18:25

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Bundesländer, Reformstaatsvertrag, ARD, ZDF, nbl, NEU

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