Bezahlung von RBB-Gremienmitgliedern neu geregelt - epd medien

29.05.2025 07:48

Die Vorsitzenden des Rundfunkrates beim RBB erhalten seit Anfang Mai eine fast doppelt so hohe Aufwandsentschädigung wie bislang. Die Bedeutung der Aufsichtsgremien sei gestiegen, heißt es zur Begründung.

Rundfunk Berlin-Brandenburg

Berlin (epd). Der RBB-Rundfunkrat hat die Höhen der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für seine Vorsitzenden und Mitglieder neu festgelegt. Das geht aus der überarbeiteten Satzung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hervor, die von dem Aufsichtsgremium beschlossen wurde und Anfang Mai in Kraft trat. Die größten Veränderungen betreffen den Vorsitz des Rundfunkrats. Für dieses Amt, das Frank Becker Mitte März übernahm, wurde die Aufwandsentschädigung mehr als verdoppelt. Sie beläuft sich nun auf 1.500 Euro pro Monat, zuvor waren es monatlich 700 Euro.

Mehr Geld erhält auch die stellvertretende Rundfunkratsvorsitzende. Diese Position hat seit März 2023 Elisabeth Herzog-von der Heide inne. Hier beläuft sich die Aufwandsentschädigung nun auf 750 Euro pro Monat, das sind 50 Prozent mehr als bisher.

Die Anhebung der Aufwandsentschädigungen begründete die RBB-Gremiengeschäftsstelle auf epd-Nachfrage damit, dass die Bedeutung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Durch neue rechtliche Vorgaben werde die Verantwortung weiter steigen. Dadurch werde auch für die beiden Vorsitzfunktionen beim Rundfunkrat "ein erheblicher, zusätzlicher Zeitaufwand für die Erledigung dieses komplexen Aufgabenbereichs prognostiziert".

Geringere Aufwandsentschädigung für Mitglieder

Die Mitglieder des Rundfunkrats sind ehrenamtlich tätig. Während die beiden Vorsitzenden des Rundfunkrats nun deutlich höhere Aufwandsentschädigungen erhalten, wurden diese für die übrigen Mitglieder abgesenkt. Sie bekommen jetzt jeweils einheitlich 275 Euro pro Monat - statt bislang 400 Euro. Abgeschafft wurde die bisherige Regelung, dass Ausschussvorsitzende und der Vertreter des Rundfunkrats im ARD-Programmbeirat eine erhöhte Aufwandsentschädigung von jeweils 500 Euro monatlich erhalten.

Das Sitzungsgeld für die Rundfunkratsmitglieder und auch die beiden Vorsitzenden wurde von bislang 75 Euro auf bis zu 250 Euro angehoben. Damit wird der Anreiz erhöht, an den Sitzungen des Gremiums und seiner Ausschüsse teilzunehmen.

Die neue Satzung regelt außerdem, wie hoch die Vergütung für die RBB-Verwaltungsratsmitglieder ab Januar 2026 ausfällt. Dann ist die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat kein Ehrenamt mehr. Das legten Berlin und Brandenburg mit der Novelle des RBB-Staatsvertrags fest, die seit Jahresbeginn 2024 gilt.

Anfang 2026 konstituiert sich der Verwaltungsrat für die neue vierjährige Amtsperiode. Dem Gremium gehören dann sieben vom Rundfunkrat zu wählende sachverständige Mitglieder und ein Vertreter des RBB-Personalrats an. Laut dem Staatsvertrag erhalten die Sachverständigen eine Vergütung, die "in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Verwaltungsrates" stehen müsse.

In der neuen Satzung ist nun verankert, dass die künftigen Mitglieder des Verwaltungsrates im "Nebenamt" tätig sind. Dafür erhalten sie eine Vergütung anstelle der bisherigen Aufwandsentschädigung plus Sitzungsgeld. Die Vergütung für den Vorsitzenden beträgt dann 2.082,85 Euro pro Monat. Bis Ende 2025 bleibt es bei monatlich 700 Euro Aufwandsentschädigung plus Sitzungsgeld von 75 Euro für den Vorsitz.

Neue Haftungsvorgaben für Verwaltungsratsmitglieder

Die Vergütung für den stellvertretenden Vorsitzenden des RBB-Verwaltungsrats wird sich ab Januar 2026 auf insgesamt rund 1.040 Euro pro Monat belaufen. Bisher sind es 500 Euro Aufwandsentschädigung plus Sitzungsgeld von 75 Euro. Die fünf weiteren vom Rundfunkrat zu wählenden Verwaltungsratsmitglieder erhalten künftig jeweils rund 780 Euro monatlich (derzeit 400 Euro plus Sitzungsgeld von 75 Euro).

Ab 2026 gelten für die Verwaltungsratsmitglieder außerdem neue Haftungsvorgaben. Das beschlossen Berlin und Brandenburg ebenfalls mit der letzten Novelle des RBB-Staatsvertrags: Verletzen die Verwaltungsratsmitglieder schuldhaft ihre Pflichten, müssen sie daraus entstehenden Schaden ersetzen. Dies gilt bereits seit März für den neu zusammengesetzten Rundfunkrat.

Sofern der RBB auch für seine Gremienmitglieder eine spezielle Haftpflichtversicherung (Directors-and-Officers-Versicherung/D&O) abgeschlossen hat, dürfen festgestellte Schäden darüber nicht komplett beglichen werden. Das verankerten Berlin und Brandenburg zusätzlich in der Staatsvertragsnovelle, nicht zuletzt, weil in der 2023 bekannt gewordenen RBB-Krise die Gremienaufsicht versagte.

Die Gremienmitglieder müssen demnach einen eigenen Anteil tragen. Dieser sogenannte Selbstbehalt muss beim Verwaltungsrat "mindestens die Höhe der jährlichen Vergütung" haben. Beim Rundfunkrat sind es "mindestens die Höhe der jährlichen Aufwandsentschädigung". Unklar ist, ob der RBB eine D&O-Versicherung hat, die auch die Gremienmitglieder mit einschließt. Dazu wollte sich der RBB auf epd-Anfrage aus Datenschutzgründen nicht äußern. Die Mitglieder der beiden Gremien können sich gegen das eigene Haftungsrisiko privat versichern.

vnn



Zuerst veröffentlicht 29.05.2025 09:48

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Aufsicht, Gremien, Rundfunkrat, Verwaltungsrat, RBB, vnn

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