27.06.2025 10:13
Berlin (epd). Der Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, Marc Jan Eumann, will den Vorsitz bei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) voraussichtlich zum 30. November abgeben. Das bestätigte Eumann dem epd. Er habe bereits im November vorigen Jahres bei einer KJM-Veranstaltung angekündigt, dass er den Posten im Laufe des Jahres 2025 niederlegen werde.
Es ist vorgesehen, dass zu diesem Zeitpunkt die fünfjährige Amtsperiode der KJM vorzeitig endet. Am 1. Dezember soll der 6. Medienänderungsstaatsvertrag der Bundesländer in Kraft treten, der mehrere Neuerungen beim Jugendmedienschutz vorsieht. Dazu gehört unter anderem eine veränderte Zusammensetzung der KJM, deren Mandat dann neu beginnen soll.
Eumann verwies darauf, dass der Vorsitz für fünf Jahre gewählt werde. Wenn er das Amt niederlege, sei er mit einer dann fast sechsjährigen Amtsperiode der "zweitdienstälteste" in diesem Amt. Als die KJM 2003 gegründet wurde, übernahm Wolf-Dieter Ring, damals Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), den Vorsitz. Das Amt hatte er bis zum Eintritt in den Ruhestand 2011 rund achteinhalb Jahre inne.
Eumann, der seit 2018 die Medienanstalt Rheinland-Pfalz leitet, übernahm Anfang 2020 in einer laufenden Amtsperiode der KJM deren Vorsitz. Als 2022 die neue Amtszeit begann, wurde er für diesen Zeitraum als Vorsitzender bestätigt. Als Eumann 2020 an die Spitze der KJM rückte, erhielt die rheinland-pfälzische Aufsichtsbehörde in den Gremien, die bei den 14 Landesmedienanstalten für bundesweite Aufgaben zuständig sind, erstmals nach vielen Jahren wieder eine hervorgehobene Position.
Tritt der 6. Medienänderungsstaatsvertrag planmäßig in Kraft, wird die KJM dann nur noch aus zehn Mitgliedern bestehen, bisher sind es zwölf. Aus dem Direktorenkreis der Landesmedienanstalten kommen sechs Mitglieder, von denen eines zum Vorsitzenden zu wählen ist. Bislang vertreten vier Mitglieder die für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesbehörden; weitere zwei benennt die für den Jugendschutz zuständige oberste Bundesbehörde.
Die Landesmedienanstalten sollen auch künftig in die KJM sechs Mitglieder entsenden, die dann nicht mehr aus dem Direktorenkreis der Aufsichtsbehörden stammen müssen. Zwei Mitglieder sollen laut der Staatsvertragsnovelle "besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des technischen Jugendmedienschutzes" haben. Beide werden von den Landesmedienanstalten benannt.
Die für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesbehörden entsenden, so ist es vorgesehen, künftig nur noch zwei Vertreter. Ein beratendes Mitglied soll die für den Jugendschutz zuständige oberste Bundesbehörde berufen. Dabei handelt es sich um die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die 2021 in Bonn gegründet wurde. Mit der Bundeszentrale soll die KJM zusammenarbeiten, wie die Staatsvertragsnovelle außerdem vorsieht.
Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wollen die Bundesländer insbesondere den technischen Jugendmedienschutz stärken. Für Eltern soll es einfacher werden, einen Jugendschutzmodus bei solchen Geräten zu aktivieren, die bei Kindern und Jugendlichen beliebt sind. Vorgesehen ist, dass die Betriebssysteme dieser Geräte "eine Jugendschutzvorrichtung" enthalten müssen, um altersgerechte Einstellungen zu ermöglichen.
Derzeit befindet sich der 6. Medienänderungsstaatsvertrag im Ratifizierungsverfahren. Bis Ende November müssen alle 16 Landtage zustimmen, damit die Neuerungen in Kraft treten können. Mitte Mai verabschiedete der Thüringer Landtag als erstes Landesparlament die Staatsvertragsnovelle.
vnn
Zuerst veröffentlicht 27.06.2025 12:13
Schlagworte: Medien, Jugendschutz, Personalien, KJM, Eumann, vnn
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