Verkauf von SWMH-Zeitungen: DJV fordert Reform des Kartellrechts - epd medien

01.07.2025 09:38

DJV-Vorsitzender Mika Beuster

Berlin (epd). Mit Blick auf die wachsende Konzentration auf dem Regionalzeitungsmarkt fordert der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) eine Reform des Kartellrechts. Das Bundeskartellamt hatte zuvor die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd ("Schwarzwälder Bote") durch die Neue Pressegesellschaft ("Südwest Presse") genehmigt. Mit dem Verkauf der Titel der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH), darunter auch die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten", werde die Neue Pressegesellschaft "zum mit Abstand größten Verlagshaus in Baden-Württemberg", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster am Dienstag in Berlin.

"Jetzt rächt sich die Anhebung der Bagatellschwelle bei der letzten Reform des Kartellrechts", kritisierte Beuster. Dadurch könnten Verlage bei geplanten Zeitungsverkäufen leicht die Rote Karte des Kartellamts verhindern. "Das darf kein Dauerzustand sein." Die Konzentration von Zeitungstiteln in einer Hand bedeute nie etwas Gutes, mahnte der DJV-Bundesvorsitzende: "Nicht für journalistische Arbeitsplätze und nicht für die Meinungsvielfalt in der Gesellschaft."

"Wettbewerblich bedenklich"

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hatte am Montag zu der Freigabe des Deals erklärt, dieser sei "wettbewerblich bedenklich". Die Neue Pressegesellschaft habe vor Freigabe des Zusammenschlusses eine Lokalausgabe der "Südwest Presse" verkauft. "Damit erreichen die verbleibenden problematischen Märkte nicht mehr das nach dem Gesetz für eine Untersagung erforderliche Marktvolumen", sagte Mundt: "Einmal mehr zeigt sich, dass dem Bundeskartellamt beim Erwerb von Zeitungen trotz offensichtlicher Wettbewerbsbedenken nach heutiger Rechtslage oft die Hände gebunden sind."

Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gelten Fusionen unterhalb der sogenannten Bagatellmarktschwelle, also unterhalb eines bestimmten Jahresumsatzes der beteiligten Unternehmen, als unproblematisch. Der Gesetzgeber hatte diese Schwelle Anfang 2020 von 15 Millionen auf 20 Millionen Euro angehoben.

In der Pressefusionskontrolle gilt zudem ein Multiplikator für Presseumsätze. Weil dieser in vergangenen Gesetzesnovellen aber auf vier abgesenkt wurde, muss ein Marktvolumen von insgesamt fünf Millionen Euro erreicht werden, damit das Bundeskartellamt eine Untersagung aussprechen kann. Dieses Volumen war im aktuellen Fall unterschritten. Kartellamtspräsident Mundt hatte in den vergangenen Jahren bei Fusionsfreigaben auf dem Regionalzeitungsmarkt immer wieder auf diese Problematik hingewiesen, indem er die wettbewerbliche Bedenklichkeit der Zusammenschlüsse betonte.

nbl



Zuerst veröffentlicht 01.07.2025 11:38 Letzte Änderung: 01.07.2025 11:52

Schlagworte: Medien, Verlage, Verbände, NEU

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