Neuer SWR-Staatsvertrag soll am 1. September in Kraft treten - epd medien

03.07.2025 16:15

Mit einem neuen Staatsvertrag wollen die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg den Südwestrundfunk (SWR) reformieren: Doppelstrukturen sollen überwunden werden, damit sollen mehr Effizienz und Sparsamkeit erreicht werden.

SWR-Gebäude in Stuttgart

Mainz (epd). Nach dem Landtag von Baden-Württemberg hat auch der Landtag von Rheinland-Pfalz dem novellierten Staatsvertrag für den SWR zugestimmt. Damit sei das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen, teilte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Donnerstag mit. Ziel der Reform sei es, den SWR "modern und zeitgemäß weiterzuentwickeln." Der neue Staatsvertrag soll am 1. September in Kraft treten.

Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, sagte: "Mit der Novellierung geben wir dem SWR mehr Flexibilität an die Hand, um sich angesichts des neuen Mediennutzungsverhaltens zeitgemäß und effizient aufzustellen." Der neue Staatsvertrag solle den Sender effizienter machen und "Einspareffekte" erzielen.

Mit dem neuen Staatsvertrag stärke Rheinland-Pfalz die regionale Medienlandschaft und stelle den Südwestrundfunk in Zeiten der digitalen Transformation und veränderten Mediennutzung zukunftssicher auf, sagte Schweitzer, der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.

Landessender in Mainz und Stuttgart sollen entfallen

Ziel der aktuellen Reform sei es, die Bedeutung des SWR und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im deutschen Südwesten zu stärken. Der SWR werde strukturell weiterentwickelt und die Leitungsstrukturen effizienter gestaltet. Doppelstrukturen sollen abgeschafft und die Gremien modernisiert werden. Auch würden die Hörfunkangebote an das veränderte Mediennutzungsverhalten des Publikums angepasst.

Der SWR soll durch den neuen Staatsvertrag mehr Freiheiten erhalten, seine Organisationsstrukturen festzulegen. Die Vorgabe, zwei Landessender mit Sitz in Mainz und Stuttgart zu unterhalten, soll Anfang 2027 entfallen, damit können auch die beiden Landessender-Direktorenposten wegfallen.

SWR-Rundfunkrat soll kleiner werden

Die Änderungen betreffen auch den SWR-Rundfunkrat. Dem Gremium, das vor allem für die Programmkontrolle zuständig ist, sollen ab September 2026 nicht mehr wie bisher 74 Mitglieder angehören, sondern nur noch 57. Der SWR-Rundfunkrat ist derzeit das größte Aufsichtsgremium im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch die zwei Landesrundfunkräte sollen abgeschafft werden. Die dem jeweiligen Land zuzuordnenden Mitglieder des Rundfunkrats sollen dann jeweils einen Landesprogrammausschuss bilden.

Zuletzt war der SWR-Staatsvertrag im Jahr 2015 novelliert worden. Die Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hatten im April den novellierten SWR-Staatsvertrag unterzeichnet. Der baden-württembergische Landtag hatte der Novellierung am Mittwoch zugestimmt.

lmw/dir



Zuerst veröffentlicht 03.07.2025 18:15 Letzte Änderung: 03.07.2025 18:45

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Reformen, SWR, Landtag, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, NEU

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